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Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen
Vorschlag: Vorschlag zur Aufnahme folgender Formulierung in die Stadtordnung: „Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen." Begründung: Katzen haben bei guter Pflege eine Lebenserwartung von ca. 20 Jahren. Straßenkatzen werden im Schnitt nur 5 Jahre alt und leiden oftmals an Infektionen oder den Folgen von unbehandelten Verletzungen. Ein Katzenpaar bekommt im Schnitt 2 Würfe/Jahr mit je 2,8 Kätzchen/Wurf. Nach 10...» mehr