Bürgerhaushalt in Potsdam
Seit dem Jahr 2008 wird in der Landeshauptstadt Potsdam ein gesamtstädtischer Bürgerhaushalt durchgeführt. Mit einer in den letzten Jahren kontinuierlichen und erfolgreichen Entwicklung hat sich das Verfahren etabliert – es gilt der Grundsatz: Kein Haushalt ohne Bürgerhaushalt.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2021 erstmals das sogenannte „Bürger-Budget" zur Verfügung gestellt. Der gesamtstädtisch orientierte Bürgerhaushalt und die dezentralen Bürger-Budgets orientieren sich nun am Aufstellungsprozess von Doppelhaushalten und finden nun abwechselnd statt.
Bürgerhaushalt
Hier finden Sie alle Termine des Bürgerhaushalts im Jahr 2023.
Um die Beteiligung zu ermöglichen, wurde ein Konzept entwickelt, das im Folgenden vorgestellt wird.
Das Beteiligungskonzept des Bürgerhaushaltes in Potsdam
- beschreibt die Formen der Teilnahmemöglichkeiten (Internet, Bürgerversammlungen, Fragebögen),
- gibt eine ausführliche Erläuterung des Prozessablaufs (von Vorschlagssammlung bis Rechenschaft) und
- informiert über die Mitwirkenden (Bürgerinnen und Bürger, Stadtverordnete und Verwaltung).
Die Entscheidung über den Haushalt liegt, nach geltendem Kommunalrecht, vollständig bei der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung. Eine häufig gestellte Frage lautet diesbezüglich, was vom Projekt Bürgerhaushalt in Potsdam, als indirekte Form der Beteiligung, dann grundsätzlich zu erwarten sei. Eins zeigt die Erfahrung aus den Vorjahren: Was der Bürgerhaushalt vorerst nicht kann, ist eine kurzfristige Umsetzung von allen Anregungen. Das Projekt bietet vielmehr einen Einstieg in eine gemeinsame Gestaltung der Stadt. Es liegt also auch an Ihnen, was vom Bürgerhaushalt der Landeshauptstadt Potsdam zu erwarten ist. Nutzen Sie die Möglichkeit, machen Sie mit, bringen Sie sich und Ihre Ideen ein!
Lesen Sie hier mehr zum Konzept und den bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren in Potsdam.