Budget für Bürgerhaushalt einrichten

Vorschlag:

1. Ab der nächsten Planungsperiode sind mindestens 1% aller Einnahmen der Stadt Potsdam als Budget für den Bürgerhaushalt zu reservieren. 2. Das Budget des Bürgerhaushalts teilt sich in 50% für regionale Anliegen gemäß des Einwohneranteils und 50% für stadtübergreifende Anliegen. 3. Unverbrauchte Anteile des Budgets verfallen nicht, sondern fließen automatisch in den Bürgerhaushalt zurück. Dies gilt auch jahresübergreifend.
Begründung: Ein Bürgerhaushalt ohne Budget zur Umsetzung von Projekten macht keinen Sinn und ist eher kontraproduktiv, da er nicht motivierend, sondern frustrierend auf die Bürger wirkt. Daher ist es erforderlich,dass von vornherein Mittel für den Bürgerhaushalt reserviert werden. Zusätzlich ist es sinnvoll ein Teil des Budgets für einzelne Ortsteile aufzuteilen, so dass der Nutzen des Bürgerhaushalts für alle Bürger unmittelbar in ihrem Umfeld „begreifbar" wird und sie auch zukünftig zur Teilnahme  motiviert.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Das Konzept zur Durchführung des Potsdamer Bürgerhaushalts wurde in 2007 durch die „Lenkungsgruppe - AG Bürgerhaushalt", die sich aus Vertretern der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) und der Verwaltung zusammensetzt, erarbeitet. Eine Aktualisierung durch dieses Gremium erfolgte in 2010. Dabei wurden die unterschiedlichen Vorschläge zur zukünftigen Durchführung des Bürgerhaushalts und auch das Für und Wider eines Budgets diskutiert. Im April 2011 wurde das angepasste Konzept mehrheitlich durch die SVV beschlossen. Ein weiterer Antrag zur Einführung von „Quartierfonds" mit einer Gesamtausstattung, wie vom Vorschlageinbringer gefordert, wurde von der SVV abgelehnt.
Ein Budget in Höhe von einem Prozent der Erträge würde am Beispiel 2011 die Bereitstellung eines Betrags in Höhe von 4,6 Mio. Euro bedeuten. Allerdings ist umstritten, ob die Einstellung eines Budgets haushaltsrechtlich bei einem unausgeglichenem Haushalt zulässig ist. Der Betrag kann daneben grundsätzlich nicht ohne Einhaltung des Budgetrechts der Stadtverordnetenversammlung verwendet werden.
Der Vorschlag zur Teilung eines Budgets auf stadtteilbezogene und gesamtstädtische Maßnahmen würde eine deutliche Ausweitung des Beteiligungskonzepts oder die Ergänzung um zusätzliche Komponenten nach sich ziehen. Ein ähnliches Anliegen wurde ebenfalls bereits in der „Lenkungsgruppe - AG Bürgerhaushalt" diskutiert. Die Lenkungsgruppe sprach sich für die Beibehaltung des gesamtstädtischen Ansatzes des Bürgerhaushalts aus. Die Verwaltung wurde jedoch weitergehend beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein geeignetes ergänzendes Verfahren zum Bürgerhaushalt zu entwickeln. Zu diesem Zweck sollen drei Pilotprojekte durchgeführt werden: in einem Ortsteil und in zwei Stadtteilen, von denen in einem bereits (Entscheidungs-)Strukturen, wie zum Beispiel in Drewitz oder am Schlaatz bestehen. Über den finanziellen Umfang sowie mögliche Verteilungsschlüssel von Stadtteilbudgets wurde noch keine Entscheidung getroffen. Hierbei müsste zunächst geklärt werden, inwieweit auch Stadt- und Ortsteile mit einer geringen Einwohnerzahl ausreichend berücksichtigt  werden. Die nächste Sitzung der Lenkungsgruppe ist für Anfang September 2011 vorgesehen. Mit dem Beginn der Erarbeitung eines den Bürgerhaushalt ergänzenden Konzepts für Stadtteilbudgets ist frühestens ab Anfang 2012 (nach Beendigung des Bürgerhaushalts 2012) zu rechnen.

Kosten der Umsetzung / Folgekosten: Im Haushalt der Stadt sind insgesamt 461 Mio. Euro Erträge für 2011 geplant. Die Bereitstellung eines Budgets in Höhe von einem Prozent der Erträge
ließe sich nicht mit einem anausgeglichenen Haushalt vereinbaren und würde eine zusätzliche Erhöhung des Defizits um 4,6 Mio. Euro bedeuten, da vorerst keine Deckungs- bzw. Ertragsquelle benannt werden kann.
Von diesem Betrag könnten jedoch keine Investitionen beglichen werden. Im investiven Bereich rechnet die Landeshauptstadt Potsdam für 2011 mit ca. 27 Mio. Euro, die als Eigenmittel (investiven Schlüsselzuweisungen und Einnahmen aus Vermögensveräußerungen) zur Verfügung stehen. Dieser Betrag wird jedoch bereits zur Finanzierung von geplanten Investitionen eingesetzt. Eine Bereitstellung von investiven Geldern müsste sich stets auf das Ende der Planungsperiode (4 Jahre Vorlauf) beziehen. Anteilig für 2011 entspräche ein Prozent etwa 270.000 Euro.
Die unter Drittens vorgeschlagene  Übertragung der nicht verwendeten Mittel findet ihre Grenzen im Haushaltsrecht. Im Ergebnishaushalt ist zwar eine Übertragung generell möglich, diese ist aber auf das folgende Haushaltsjahr begrenzt. Die Übertragung von investiven Mitteln ist nur bis zur Beendigung der Maßnahme (zweckgebunden) möglich.

Umsetzungszeitraum / Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen? Nein

Grundlage der Umsetzung: -

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierung im Büro Bürgerhaushalt und im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die „Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 29 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 350 Punkte und erreichte damit Platz 23. Er wurde nicht in die „TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen.