Für Kursleitende mit einer hohen Anzahl von Unterrichtstunden werden Teilzeit- oder Vollzeitstellen geschaffen. Für andere Kursleitende wird eine Erhöhung des Honorars nach den Maßgaben des BAMF für Lehrkräfte von Integrationskursen von 2016 vorgenommen. Weiterhin sollen Kursleitende, in Abhängigkeit der Stundenzahl, stufenweise Zuschüsse von bis zu 50 % zu den Sozialbeiträgen sowie Krankengeld im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub erhalten. ► Einige langjährige Kursleitende haben sich zwischenzeitlich erfolgreich auf freigewordene Vollzeitstellen an der Volkshochschule Potsdam beworben. Seit dem 14. Dezember 2018 findet zudem eine Honorarordnung Anwendung, aus der sich eine erhöhte Vergütung pro erteilter Unterrichtsstunde in Höhe von nunmehr 35 EUR ergibt. Das Honorar für geförderte Sprachkurse wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zudem zum 1. Januar 2021 auf 41 EUR angehoben.