Festanstellungen und Honorarerhöhung für Kursleiter der Volkshochschule

Votierungsliste Nummer: 
13
Laufende Nummer: 
720
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für Kursleitende mit einer hohen Anzahl von Unterrichtstunden werden Teilzeit- oder Vollzeitstellen geschaffen. Für andere Kursleitende wird eine Erhöhung des Honorars nach den Maßgaben des BAMF für Lehrkräfte von Integrationskursen von 2016 vorgenommen. Weiterhin sollen Kursleitende, in Abhängigkeit der Stundenzahl, stufenweise Zuschüsse von bis zu 50 % zu den Sozialbeiträgen sowie Krankengeld im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub erhalten.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Die Volkshochschularbeit basiert auf freiberuflicher Kursleitertätigkeit. Grundlage allen pädagogischen Handelns ist seit ihrer Gründung die Zusammenarbeit mit Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die ihr Wissen und Können im Rahmen einer freien und nebenberuflichen Tätigkeit ihren Mitbürgern vermitteln wollen. Dieses Grundprinzip will die Volkshochschule (VHS) im Interesse eines offenen und inhaltlich attraktiven Programms aufrechterhalten. Die stufenweise Erhöhung des Honorars von 22,50 auf 30,00 Euro (Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2014) hat die Situation der Kursleitenden grundlegend verbessert. Mit dem Integrationskursbereich hat die VHS politisch Verantwortung übernommen. Die Arbeitsbedingungen für die Kursleitenden sind gut und werden von den Kursleitenden geschätzt. Es stehen der VHS aktuell ausreichend qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung.

Kosten der Umsetzung: 

Eine Honorarerhöhung auf 35,00 Euro würde zusätzliche Mittel in Höhe von rund 65.000 Euro pro Jahr erfordern.

>> Zwischenstand der Prüfung (September 2018)

Die Stadtverordnetenversammlung hatte im März 2018 eine weitere Prüfung des Sachverhalts beschlossen. Diese Prüfung findet derzeit statt. Das Ergebnis ist bisher offen. Unter der Vorlage Nummer 18/SVV/0369 findet zudem die Beratung der „Neufassung der Honorarordnung - Volkshochschule Potsdam“ statt. Zuletzt hat der Hauptausschuss am 19. September 2018 einer Honorarerhöhung auf „35 Euro für alle“ zugestimmt. Eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung steht aus. 

>> Ergebnis der Prüfung (Dezember 2018)

Nachfolgend wird zu allen drei Prüfaspekten Stellung genommen:

1. Teilzeit- oder Vollzeitstellen für Kursleitende mit einer hohen Anzahl von Unterrichtsstunden

Hier gilt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen:

Eine grundsätzliche Festanstellung von Kursleitenden widerspricht dem Grundgedanken einer VHS. Sie basiert auf freiberuflicher Kursleitertätigkeit. Grundlage allen pädagogischen Handels ist seit ihrer Gründung die Zusammenarbeit mit Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die ihr Wissen und Können im Rahmen einer freien und nebenberuflichen Tätigkeit ihren Mitbürgern vermitteln wollen. Dieses Grundprinzip will die VHS im Interesse eines offenen und inhaltlich attraktiven Programms aufrechterhalten. Die Planung von Bedarfen ist im Ergebnis abhängig von der Nachfrage der Kursteilnehmer und der gesellschaftlichen Entwicklung und lässt sich somit nicht prognostizieren. Auch im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Integration ist der Bedarf an Kursplätzen eher rückläufig.

Zum anderen lässt sich aus einer hohen Anzahl von Unterrichtsstunden nicht schließen, dass die Tätigkeit in der VHS Potsdam die primäre Einkommensquelle darstellt.

2017 waren sieben Dozentinnen mit je mehr als 600 UE pro Person tätig. Dies entspricht bezogen auf 39 Wochen (52 Kalenderwochen abzüglich 13 Wochen kursfreie Zeit) rein rechnerisch einer Wochenarbeitszeit von ca. 12 Stunden (16,3 UE) bis zu 23,5 Stunden (31,2 UE). 

Zudem lassen sich der Charakter des Unterrichts und die Aufgaben der Kursleitenden nicht mit LehrerInnen an einer allgemeinbildenden Schule vergleichen. Es erfolgt keine Einbindung in die verwaltungsinternen Abläufe und die Struktur der VHS. Die vielfältigen administrativen Aufgaben insbesondere in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind bei den festangestellten Mitarbeitenden der VHS angebunden. 2016 wurden für Deutsch als Fremdsprache/Integration und Lernwerkstatt Deutsch zwei Stellen geschaffen, die mit langjährigen Kursleitenden der VHS besetzt werden konnten. Die an der VHS geschaffene und zukünftige Stellenprofile stellen dabei immer eine Kombination von Verwaltungs- und Lehrtätigkeit dar.

Zum 01.12.2018 startet das Drittmittelprojekt „Grubiso - Aufsuchende lebensweltlich orientierte Grundbildungsarbeit – Aufbau und Verankerung von niedrigschwelligen Lernangeboten im Potsdamer Stadtteil Schlaatz“ Hierfür werden vier MitarbeiterInnen (drei Vollzeit, eine Teilzeit) befristet bis 2021 eingestellt. Bewerbungen von entsprechend qualifizierten Kursleitenden, die die Vorteile einer Festanstellung der Unabhängigkeit einer Honorartätigkeit vorziehen, werden ausdrücklich begrüßt. In den letzten 10 Jahren wurden 7 Stellen mit ehemaligen Honorarkräften besetzt.

Perspektivisch plant die VHS die Erweiterung ihres Portfolios um den Programmbereich „Junge VHS“. Hier soll ein Angebot für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche entstehen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21 wird die VHS dafür eine Vollzeitstelle für den Stellenplan anmelden. Diese wird neben der Verantwortung des Programmbereichs und der damit einhergehenden administrativen Aufgaben auch dozierende Anteile enthalten. 

2. Erhöhung des Honorars nach den Maßgaben des BAMF

Die Honorarordnung der VHS aus dem Jahr 2002 wurde grundlegend überarbeitet. Entsprechend dem Beschluss des Hauptausschuss vom 19.09.2018 schreibt diese nun ein Standardhonorar für Kursleitende in Höhe von €35/UE fest. Eine entsprechende Vorlage wurde der SVV am 07.11.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. stufenweise Zuschüsse von bis zu 50 % zu den Sozialbeiträgen sowie Krankengeld im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub für Kursleitende

Werden die o.g. Leistungen erbracht, besteht die erhebliche Gefahr, dass unter Gesamtwürdigung aller Umstände die vertragliche Vereinbarung tatsächlich als Arbeitsvertrag und nicht mehr als Honorarvertrag gewertet wird.

Sozialversicherungsrechtlich hätte eine solche Bewertung der Vertragsverhältnisse als „Beschäftigung“ i.S.d. § 7 SGB IV zur Folge, dass auch rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge nicht nur für die Rentenversicherung, zu der ggf. die Zuschüsse geleistet worden sind, sondern auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung von der Landeshauptstadt Potsdam abgeführt werden müssten.

Arbeitsrechtlich wäre die Folge u.a., dass Befristungen der Verträge nur noch unter den Bedingungen des TzBfG möglich wären und für alle Verträge Kündigungsschutz nach dem KSchG bestehen würde, somit die Lehrkräfte überwiegend in einem unbefristeten und nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kündbaren Arbeitsverhältnis stehen würden.

Vor diesem Hintergrund rät der Bereich Recht, als auch ein diesbezüglich eingeholtes externes Gutachten vor der Übernahme von Zuschüssen im o.a. Sinne ab. Zum Teil bestehen in anderen Bundesländern, andere landesgesetzliche Regelungen die einen speziellen Status zwischen Angestellte/r und Honorarkraft ermöglichen. Vor diesem Hintergrund können dort, ohne die vorgenannten Risiken, Zuschüsse durch die Kommune ausgereicht werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2018/19 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 2.139 Punkte, wurde unter der Nummer 14 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 8. November 2017 der Stadtverordnetenversammlung übergeben. Der Vorschlag wird nun unter der Nummer DS 17/SVV/0835 in die politische Beratung des nächsten Stadthaushalts einbezogen und kann in den Kategorien „Annahme“, „In Umsetzung“, „Prüfauftrag“ oder „Ablehnung“ entschieden werden. Der Vorschlag wurde im Ausschuss für Bildung und Sport am 21.11.2017 erstmals beraten und 19.12.2017 einen Prüfauftrag empfohlen (6/1/0). Der Antrag wurde vom Ausschuss für Kultur und Wissenschaft am 23.11.2017 erstmals thematisiert. In der Sitzung am 15.2.2018 wurde mehrheitlich ein Prüfauftrag empfohlen. Der Vorschlag wurde vom Ausschuss für Finanzen in der Sitzung vom 17.1.2018 erstmals thematisiert. Die Vorschlageinbringenden nutzten die Möglichkeit, das Anliegen vorzustellen und für Unterstützung zu werben. Am 21.2.2018 wurde vom Ausschuss für Finanzen einen Prüfauftrag (7/0/0) empfohlen. Im Hauptausschuss wurde am 28.2.2018, dem Finanzausschuss folgend, ein Prüfauftrag empfohlen (einstimmig). Die Stadtverordnetenversammlung hat am 7.3.2018 eine weitergehende Prüfung beschlossen. Unter der Vorlage 18/SVV/0369 findet die Beratung der „Neufassung der Honorarordnung - Volkshochschule Potsdam“ statt.

Rechenschaft zur Umsetzung:

Der überwiegende Teil der Kursleitenden ist seit mehreren Jahren für die Volkshochschule Potsdam (VHS) tätig. Einige langjährige Kursleitende haben sich zwischenzeitlich erfolgreich auf freigewordene Stellen an der Volkshochschule Potsdam beworben. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung findet seit dem 14. Dezember 2018 zudem eine Honorarordnung Anwendung, aus der sich eine erhöhte Vergütung pro erteilter Unterrichtsstunde in Höhe von nunmehr 35 EUR ergibt. Das Honorar für geförderte Sprachkurse wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zudem zum 1. Januar 2021 auf 41 EUR angehoben.

Welche finanziellen Mittel wurden bereitgestellt?

Nachfolgend aufgeführt sind speziell ausgewählte Konten aus dem Budget der Volkshochschule Potsdam. Die Leistungsentgelte umfassen alle Einnahmen, die die VHS aufgrund der gültigen Entgeltordnung vereinnahmt hat, zzgl. der Entgelte die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung von Deutschkursen gezahlt wurden. Die Einnahmen des BAMF betragen mehr als 1/3 der Leistungsentgelte. Das Konto Honorare enthält ausschließlich die Zahlungen an Dozenten für geleistete Unterrichtsstunden in allen stattfindenden Bereichen der Volkshochschule.

Kostenplanung: Aufwand (Honorare) 2018: 750.000 EUR / 2019: 765.000 EUR; Ertrag (Leistungsentgelte, Zuschuss BAMF) 2018: 820.900 EUR / 2019: 831.300 EUR

Kostenergebnis: Aufwand (Honorare) 2018: 616.905 EUR / 2019: 667.762 EUR; Ertrag (Leistungsentgelte, Zuschuss BAMF) 2018: 959.032 EUR / 2019: 992.286 EUR

Ausblick, Kostenplan ab 2020 in Summe: Aufwand 4.980.000 EUR / Ertrag 5.432.500 EUR

 

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>> Originalvorschlag:

Nr. 720 - Festanstellungen und Honorarerhöhung für Kursleiter der VHS
Qualifizierte VHS-DozentInnen sind Voraussetzung für eine gute Bildungs- und Integrationsarbeit. Sie gewährleisten die berufliche Weiterbildung (Sprach- und EDV-Kurse), vermitteln Grundbildung (Lesen, Schreiben, Rechnen für Erwachsene) und schultern die Integrationsarbeit von Migranten und Flüchtlingen in der Stadt Potsdam. Dabei geben viele von ihnen mehr Unterrichtstunden als Lehrer an Brandenburgs Schulen. Die soziale und finanzielle Lage der KursleiterInnen ist jedoch prekär.
Als Honorarkräfte…

  • müssen sie ihre Sozialversicherungen zu 100% selbst bezahlen.
  • können viele die Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung nicht aufbringen – Altersarmut ist eine reale Bedrohung
  • sind sie nicht arbeitslosenversichert
  • haben sie totalen Verdienstausfall bei Krankheit, Kursausfall und Ferien — oft müssen sie dann Hartz IV beantragen
  • haben sie kein Recht auf Mutterschutz oder bezahlten Urlaub
  • sind sie nicht kreditwürdig und haben Nachteile auf dem Wohnungsmarkt
  • können sie die Vor- und Nachbereitung sowie die eigene berufliche Weiterbildung nicht abrechnen

Seit 2014 haben deshalb viele langjährige Dozenten die VHS Potsdam verlassen, um in Bereichen zu arbeiten, die mehr soziale Sicherheit und Planbarkeit für sie und ihre Familien bieten. Gut ausgebildete und erfahrene Lehrkräfte gehen der Volkshochschule dadurch regelmäßig verloren.
Deshalb unser Vorschlag:

  • Für Kursleitende mit einer hohen Anzahl von Unterrichtstunden sollen Teilzeit- oder Vollzeitstellen geschaffen werden, um so eine rechtliche Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern der VHS und der Stadtverwaltung Potsdam zu schaffen.
  • Für andere Kursleitende die Erhöhung des Honorars nach den Maßgaben des BAMF für Lehrkräfte von Integrationskursen von 2016. Weiterhin sollen Kursleitende in Abhängigkeit der Stundenzahl stufenweise Zuschüsse von bis zu 50% zu den Sozialbeiträgen sowie Krankengeld im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub erhalten.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt, was sich nicht zuletzt im Haushalt widerspiegelt. Ihre Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht hochqualifizierte, motivierte und engagierte Lehrkräfte, die durch ihre Arbeit mit den Kursteilnehmern zu einem positiven Image der Stadt Potsdam beitragen. Wir Kursleitende erwarten dafür eine angemessene und qualifikationsgerechte Bezahlung, damit wir würdig in Potsdam leben, arbeiten und für das Alter vorsorgen können. Damit wäre sichergestellt, dass auch in Zukunft qualitativ hochwertige Arbeit in der Erwachsenenbildung geleistet wird.

Kommentare

Ich habe kürzlich von dem beklagenswerten Zustand der Vergütung der VHS-Lehrer erfahren und bin schlichtweg entsetzt. Wie können wir eine gute Leistung bei diesem Zustand erwarten. m.E, ist die Leistung der Kursleiter hervorragend und sollte entsprechend bezahlt werden. Offenbar wird so etwas wie ehrenhalber Tätigkeit erwartet und dass die Lehrer durch Partner ernährt werden

Die Kursleiter/innen leisten seit Jahren eine hervorragende, engagierte und qualifizierte Arbeit. Gerade von den Öffentlichen Verwaltungen sollte eine adäquate Entlohnung für die geleistete Arbeit von Honorarkräften zu erwarten sein.

FÜR EINE FESTANSTELLUNG DER KURSLEITER/INNEN AN DER VHS!

Die Kursleiter/innen sind integraler Bestandteil einer Integration von neuen Bürgern unseres Landes. Damit leisten Sie einen entscheidenden Beitag zur Erhalt und der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und unserer Demokratie.
Dass die VHS Kursleiter/innen systematisch als freie Mitarbeiter bezahlt und keine Sozialabgaben leistet ist ein handfester Skandal. Im Fall der Goethe-Institute wird dies auf Betreiben der Rentenkassen gerichtlich geklärt. Die Stadt Potsdam sollte sich eine solche peinlichen und unwürdige Diskussion ersparen und für eine faire Anstellung sorgen, wie der Staat es auch von allen anderen Organisationen und Firmen selbst einfordert.

FÜR EINE FESTANSTELLUNG DER KURSLEITER/INNEN AN DER VHS!

Ich hörte von der schlechten Vergütung und den schlechten Sozialleistungen und hohen Sozialkosten der Honorar-Lehrer und VHS-Dozenten an der VHS in Potsdam. Seit Sommer 2016 besuche ich regelmäßig Kurse aller Coleur aber auch 2 Sprachkurse in Französisch. Das hohe Niveau der Volkshochschule hat mich überrascht und überzeugt, diese zu unterstützen. Bildung ist für uns von existenzieller Bedeutung, da wir über nur wenige Bodenschätze in unserer Heimat verfügen. Daher schmerzt es mich, wenn wir jeden Freitag den Imam mit 1500,00 Euro Steuergeld unterstützen, da er Integration als islamfeindlich betrachtet. Hiet dagegen sehe ich das Steuergeld gut angelegt.

Ich kenne ein paar Kursleiter an den Volkshochschulen die wirklich gute Arbeit leisten und nur sehr wenig Geld dafür erhalten. Wer soll davon Leben können und sein sein Leben damit planen können? Es sollte hier schnell gehandelt werden!!!

Dieser Zustand betrifft im Übrigen nicht nur die VHS-Lehrkräfte. In den Sprachkursen der Uni Potsdam arbeiten auch völlig unterbezahlte DozentInnnen mit Lehraufträgen, deren Honorarsatz noch weiter unter dem BaMF-Mindestsatz liegt. Festanstellungen sind so gut wie nicht vorgesehen. Bei den freien Sprachkursträgern sieht es ähnlich aus.

Ich besuche seit 2 Jahren regelmäßig die VHS und bin vom Niveau der Kurse und der Professionalität der Lehrkräfte begeistert. Da Bildung sehr wichtig für Deutschland ist (unser Hauptrohstoff), muss diese gute Arbeit auch entsprechend honoriert werden.

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