Haftung von Straßenbaufirmen/Firmen

Laufende Nummer: 
717
Art der Übermittlung: 
Bürgerversammlung / Infostand
Betrifft: 

In der Gutenbergstraße wurde vor zwei Jahren der Belag (Kopfsteinpflaster) erneuert und geglättet. Die Fugen wurden ausgekratzt und neu verfüllt. 2 Monate war die Straße eine Baustelle. Kurze Zeit später glich die Straße aber wieder einer Holperstrecke. Bei Regen sind tiefe Pfützen auf der Straße. Die Straße ist lauter und mit dem Fahrrad schlecht zu nutzen. Jetzt wird die Straße nicht wieder repariert weil die Gelder fehlen. Warum übernimmt die Baufirma mit ihrer Haftpflicht die Kosten. Ich finde, die ausführende Firma sollte hier in Haftung genommen werden und Nacharbeiten durchführen. Das sollte sich zukünftig ändern. Baufirmen sollten mindestens 2 Jahre nach Auftrag für die vorgnommenen Arbeiten garantieren und schlimmstenfalls nachbessern... 

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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