Potsdams Doppelhaushalt 2018/19
Das umfangreiche Werk, das allgemein als Haushalt bezeichnet wird, besteht aus mehreren Teilen. Diese stellen die Grundlage für die Finanzplanung Potsdams dar. Mit der Haushaltssatzung wird über die Gesamthöhe der Erträge und Aufwendungen sowie über Kredite und Steuerhebesätze entschieden. Als Anlagen werden der Stellenplan und die Wirtschaftspläne der städtischen Unternehmen ergänzt.
Vereinfacht ist zunächst der Kämmerer für die Haushaltsplanung zuständig. Der Oberbürgermeister legt dann den Stadtverordneten den Haushaltsentwurf vor und diese entscheiden im Anschluss und stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger darüber, wofür das Geld verwendet wird. Die Landeshauptstadt und die Stadtverordnetenversammlung verwalten damit das vorhandene Geld so für die Allgemeinheit.
Im Haushaltsplan muss jeder einzelne Euro veranschlagt werden. Wenn etwas nicht im Haushaltsplan steht, ist dafür auch kein Geld da und natürlich gilt auch in Potsdam: Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden.
Am einfachsten ist es, sich die Landeshauptstadt Potsdam als eine große Familie vorzustellen, die jedes Jahr genau aufschreibt, woher und wie viel Geld sie bekommt und wofür sie es ausgeben muss und möchte. Ist mehr Geld vorhanden, als ausgegeben wird, entsteht ein Überschuss. Mit diesem kann gespart und so etwas wie ein Polster („Rücklage") für schlechtere Zeiten angelegt. Es können damit aber auch größere Investitionen und Anschaffungen finanziert werden. Umgekehrt verhält es sich, wenn das Geld (zu) knapp ist. Dann gilt, wie bei den familiären Finanzen: Wer zu hohe laufende Kosten hat und „ins Minus" gerät, muss bei den täglichen Ausgaben sparen, einen Kredit aufnehmen oder etwas aus seinem Vermögen verkaufen, um wieder an Geld zu kommen.
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