Vorschlag: Silvesterfeuerwerk wird nur noch an zentralen, festgelegten Orten erlaubt. Es werden böllerfreie Zonen eingerichtet. Feuerwerke die anlässlich bestimmter Anlässe durchgeführt werden, sind rechtzeitig öffentlich anzukündigen. ► Die Stadtverordneten haben am 4.11.2020 eine „Ablehnung“ beschlossen. Daher erfolgen hierzu keine weiteren Ausführungen zu finanziellen Auswirkungen. Die zum Jahreswechsel 2020/21 erfolgten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen standen nicht im Zusammenhang mit den hier geforderten Feuerwerksverboten.