Feuerwerke einschränken oder verbieten

Votierungsliste Nummer: 
30
Laufende Nummer: 
272
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Silvesterfeuerwerk wird nur noch an zentralen, festgelegten Orten erlaubt. Es werden böllerfreie Zonen eingerichtet. Feuerwerke die anlässlich bestimmter Anlässe durchgeführt werden, sind rechtzeitig öffentlich anzukündigen.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Für ein Verbot sämtlicher Silvesterfeuerwerke im gesamten Stadtgebiet gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. § 24 Abs. 2 der 1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) eröffnet lediglich die Möglichkeit, Silvesterfeuerwerk in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z.B. Reetdächer und Tankstellen) zu verbieten. Außerdem ist es rechtlich möglich, Silvesterfeuerwerke mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller) in dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu verbieten. Aus ordnungsrechtlicher Sicht gibt es keine weiteren Regelungen zum Umgang mit Feuerwerken. Auch die Möglichkeit, eine Allgemeinverfügung wegen einer akuten Gefahr zu erlassen, ist nicht gegeben.
Die Landeshauptstadt Potsdam selbst hat in den letzten Jahren keine kommunalen Feuerwerke durchgeführt. Die wahrgenommenen Großfeuerwerke wurden von gewerblichen Veranstaltern in Auftrag gegeben und finanziert. Alle Genehmigungen von Feuerwerken enthalten unabhängig von deren Größe bereits die Auflage, Anwohner über das bevorstehende Feuerwerk zu informieren. Rein private Feuerwerke außerhalb von Silvester werden für das Stadtgebiet Potsdam nur sehr wenige zu ganz besonderen Anlässen genehmigt (ca. 10 Feuerwerke pro Jahr).
Um großflächige Gebiete flächendeckend zu kontrollieren, müssten bei der Stadtverwaltung Potsdam und bei der Polizei personelle Kapazitäten erhöht werden. Die Ahndung von etwaigen Ordnungswidrigkeiten ist zudem oft nicht möglich, da dafür die konkrete Person, die das Feuerwerk/den Böller angezündet hat, bekannt sein muss. Die bloße Anwesenheit ist nach der geltenden Rechtsprechung nicht ausreichend.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2020/21 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 4.340 Punkte, wurde unter der Nummer 9 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 29. Januar 2020 der Stadtverordnetenversammlung übergeben. Der Vorschlag wurde beraten unter folgender Nummer: DS 20/SVV/0038. ► Die Stadtverordneten haben am 4.11.2020 eine „Ablehnung“ beschlossen.

Rechenschaft zur Umsetzung:

Aufgrund der Ablehnung erfolgen hierzu im Rahmen der Rechenschaftslegung des Bürgerhaushalts 2020/21 keine weiteren Ausführungen zu finanziellen Auswirkungen. Die zum Jahreswechsel 2020/21 erfolgten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen standen nicht im Zusammenhang mit den hier geforderten Feuerwerksverboten. Die Maßnahmen hatten vielmehr den Zweck, eine Ansammlung von einer Vielzahl von Personen im öffentlichen Raum zu vermeiden.
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>> Der Vorschlag wurde nach der Priorisierung vom Redaktionsteam, in dem Vertreter der Bürgerschaft und Verwaltung tätig waren, aus mehreren Vorschlägen zusammengefasst:

Originalvorschläge:

272. Silvesterfeuerwerk nur an definierten Orten zulassen, sonst Ordnungsgelder verhängen
Durch das ungeregelte Silvesterfeuerwerk kommt es zu Umweltverschmutzungen und Lärmbelästigungen. Z. B. ist das Wohngebiet Am Stern zu Silvester stundenlang wie im Nebel. Der Lärm durch viele Raketen ist so stark, dass man sich so Krieg vorstellt. Für Leute, die unbedingt ein Feuerwerk brauchen, könnte das an definierten Orten, wie z. B. im Lustgarten stattfinden.Durch Feuerwerk in Wohngebieten ensteht eine starke Lärm- und Staubbelastung. Dafür könnte Ordnungsgeld erhoben werden.

692. Böllerfreie Zonen zu Silvester
Sylvester-Feuerwerk nur noch an festgelegten (zentralen) Plätzen erlauben. Böllerfreie Zonen, wo das "knallen" verboten ist, schaffen.

564. Lärmreduktion: Keine Feuerwerke, mehr Kontrollen
Unnötiger Lärm entsteht in Potsdam durch einzelne oder Verbände von Motorradfahrern, die bereits im Frühjahr beim ersten Sonnenstrahl die Einfallstraßen der Stadt - und nicht nur diese - mit ihren absichtlich auf Laut getrimmten Fahrzeugen passieren, durch private und öffentliche Feuerwerke und durch private und öffentliche Konzertveranstaltungen, bei denen die Lautsprecher so aufgedreht werden, dass die Anwohner sich genötigt sehen, ihre Zeit im Hochsommer bei geschlossenen Fenstern und Türen mit dem nur wenig helfenden Ohropax zu verbringen. Lärm macht krank - Mensch und Tier!, Auf Feuerwerke (die besonders für Tiere eine Qual sind) kann man ganz verzichten, auch des Gestanks und Mülls wegen, der dadurch entsteht. Konzerte kann man für normal hörende Leute in normaler Lautstärke aufführen (nicht normal hörende Leute sollten auch im Allgemeinen über die Anschaffung einer Hörhilfe nachdenken). Und was die allgegenwärtigen lauten Motorräder angeht, so hoffe ich auf die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen, wenn es diese nicht schon gibt, und auf die feste Einplanung und flächendeckende Installation von Lärm-Blitzgeräten (s. Gedanken aus der Schweiz https://www.suedostschweiz.ch/aus-dem-leben/2019-01-14/blitzt-es-bald-be...) zumindest an allen Ortseingängen. Nach den Investitionen für Anschaffung und Aufbau der Geräte hätte die Stadt eine neue Einnahmequelle.

393. Private Feuerwerke verbieten
Alle privaten Feuerwerke sollten mit Rücksicht auf die in Potsdam lebenden Tiere verboten werden, mit Ausnahme des traditionennen Sylvesterfeuerwerks. Feuerwerke die anlässlich bestimmter Feiern von der Stadt durchgeführt werden sind rechtzeitig öffentlich auf allen Medien anzukündigen. Grund: In den letzten Jahren nimmt die Anzahl der nicht öffentlich bekanntgegebenen ständig zu, was alle Tierbesitzer verunsichert und ärgert.

533. Feuerwerksverbot an Silvester
In Potsdam sollte es zu Silvester ein allgemeines Feuerwerksverbot geben. Der viele Dreck, die Reinigung und auch die Umweltverschmutzung sind nicht vertretbar.

398. Keine kommunalen Feuerwerke
Vor dem Hintergrund aktueller Klimadiskussionen erscheint es unverantwortlich, dass kommunale Gelder für Feuerwerke ausgegeben werden, die nicht nur Feinstaub in die Atmosphäre eintragen, sondern auch eine Lärmbelästigung für Anwohner und Tiere darstellen - und häufig von unterbezahlten Menschen unter unwürdigen Bedingungen hergestellt werden.

Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte folgendes Thema mit einbringen bezgl. der priv Feuerwerke.
In einer Siedlung wo Haus an Haus steht wird jede kleine Lücke genutzt und die Feuerwerkskörper dementsprechend ausgerichtet. Dementsprechend sieht es dann im Garten aus, die Holzstäbe und die Feuerwerkskörper landen dort.
Das Sprengpulver landet auf dem Auto und zerstört den Lack. Sollte man auf der Terasse stehen kann das schlimme Folgen haben. Ich wäre sehr dafür, dass in Siedlungen nicht jedes Haus sein eigenes Feuerwerk machen kann.
Ich fahre am 31.12. mein Auto in eine Tiefgarage, um die Folgen von vor 2 Jahren zu umgehen. Es kann nur gut sein, auch der Umwelt zuliebe, ein Feuerwerk nur an zentralen Stellen zuzulassen.

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