Vorgeschlagen wird, die Bemessung der Krippen- und Kita-Gebühren nicht nach dem Bruttogehalt und Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) zu berechnen. Die Kitagebühren sollten gesenkt oder ein kostenfreier Zugang zur Verfügung gestellt werden. ► Ablehnung der Stadtverordnetenversammlung, jedoch mit Hinweis zu einem anderen angenommenen Ergänzungsantrag zum Haushalt 2013/14: "... die Elternbeitragsordnung [ist] so zu überarbeiten, dass KEINE Beitragspflicht für Famlien mit einem Jahreseinkommen bis zu 12.500 € mehr besteht". ► Kurzer Ausblick: In der Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten (Kita und Tagespflegestellen) der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Satzung) vom 01.01.2016 wurden die Beitragssätze überarbeitet. Die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.001 EUR wird mit Wirkung zum 01.09.2015 aufgehoben und auf nunmehr 149.001 EUR festgesetzt. Die Beitragsfreiheitsgrenze wurde erneut, nunmehr von 12.500,99 EUR auf 17.000,99 EUR, angehoben.
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