Krippen- und Kita-Gebühren senken

Kurzbeschreibung:

Vorgeschlagen wird, die Bemessung der Krippen- und Kita-Gebühren nicht nach dem Bruttogehalt und Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) zu berechnen. Die Kitagebühren sollten gesenkt oder ein kostenfreier Zugang zur Verfügung gestellt werden. Damit soll das Ungleichgewicht zwischen Berlin und Potsdam gemildert und die Stadt dem Motto „kinderfreundliche Stadt" gerecht werden.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Die Landeshauptstadt Potsdam bringt in jedem Jahr erhebliche finanzielle Mittel zur Finanzierung der Kindertagesstätten auf (in 2012 rund 50 Mio. Euro). Die Eltern sind an den Kosten zu beteiligen (gemäß § 17 des KitaGesetzes). Ein Bruchteil der Kosten wird dementsprechend durch sogenannte „Elternbeiträge" kompensiert. Diese werden nach Altersgruppen differenziert und nach Betreuungsform und -alter erhoben. Die Beiträge können gemäß § 90 Absatz 2 Nr. 1a SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Die Elternbeiträge werden durch die Träger der Kitas auf Grundlage der „Elternbeitragsordnung der Landeshauptstadt Potsdam" bzw. anhand eigener Elternbeitragsordnungen erhoben, die vor Inkraftsetzung der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses bedürfen. Eine höhere finanz. Belastung von Familien mit mehreren Kindern wurde bei der Bemessung berücksichtigt.

Kosten der Umsetzung:
Die Umsetzung des Vorschlages wird nicht befürwortet, da bereits jetzt ausreichende Regelungen für eine sozialverträgliche Anwendung der Elternbeitragsordnung bestehen. Die geforderte generelle Senkung/Aussetzung der Elternbeiträge Kita ist nicht finanzierbar.

>> Vorschlag betrifft folgendes Produktkonto:
Produkt: 3650200 / Konto: 5317100 und 5318100

>> Realisierungsvorschlag der Landeshauptstadt Potsdam:
Elternbeiträge können gemäß § 90 Absatz 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden bzw. vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Aktualisierung, Dezember 2016:

In der Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten (Kita und Tagespflegestellen) der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Satzung) vom 01.01.2016 wurden die Beitragssätze überarbeitet. Die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.001 EUR wird mit Wirkung zum 01.09.2015 aufgehoben und auf nunmehr 149.001 EUR festgesetzt. Die Beitragsfreiheitsgrenze wurde erneut, nunmehr von 12.500,99 EUR auf 17.000,99 EUR, angehoben.

Welche Maßnahmen wurden getätigt? Keine, da Ablehnung
Welche Kosten wurden bereitgestellt? Keine, da Ablehnung
 

Originalvorschlag:

Die Gebühren in Potsdam sind enorm für berufstätige Eltern. Nicht allein, dass die Mieten kaum noch tragbar sind, da werden die Berufstätigen auch noch bei der Betreuung ihrer Kinder ordentlich abgezockt. Erstens sollte die Bemessung nicht nach dem Bruttogehalt berechnet werden und zweitens sollten Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) nicht mitgezählt werden. Das wäre schon mal ein Anfang. In anderen Bundesländern zahlt man mittlerweile ab dem 3. Kitajahr nichts mehr. Es wäre echt ein Anfang endlich mal wieder das Motto "kinderfreundliche Stadt" in Angriff zu nehmen. Kitagebühren senken, damit die Eltern wieder mehr in der Tasche haben, um ihren Kindern in ihrer Freizeit mehr bieten zu können, weil in Potsdam vieles auch sehr teuer ist. Das Ungleichgewicht zwischen benachbarten Kommunen Berlin und Potsdam könnte man durch die Senkung der Betreuungskosten endlich mal geringfügig abmildern.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierung im Büro Bürgerhaushalt und im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 21 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 3010 Punkte. Er wurde unter der Nummer 8 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 7. November 2012 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben und unter der Drucksachennummer (DS 12/SVV/0766) diskutiert. In der Sitzung vom 8. Mai 2013 wurde der Vorschlag mehrheitlich von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, jedoch auf einen anderen angenommenen Ergänzungsantrag zum Haushalt 2013/14  verwiesen ("... die Elternbeitragsordnung so zu überarbeiten, dass KEINE Beitragspflicht für Famlien mit einem jahreseinkommen bis zu 12.500 Euro mehr besteht".)