Reduzierung der Fraktionsfinanzierung

Kurzbeschreibung:

Zur Realisierung von Bürgervorschlägen wird eine Reduzierung der Finanzierung der Fraktionen der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung um 25% vorgeschlagen.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Der Fraktionsfinanzierung liegt ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu Grunde (03/SVV/0867). Eine Änderung im Sinne des Bürgervorschlags kann nur dann realisiert werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Beschluss fasst.

Kosten der Umsetzung:
Die Umsetzung des Vorschlages würde pro Jahr rund 100.000 Euro einsparen.

>> Aktualisierung vom Mitte Oktober 2012:
Weitere Beschlüsse der StVV dazu 08/SVV/1007, 09/SVV/0053, 11/SVV/0438, 11/SVV/0672.

>> Vorschlag betrifft folgendes Produktkonto: 1114100

Welche Maßnahmen wurden getätigt? Keine, da Ablehnung
Welche Kosten wurden bereitgestellt? Keine, da Ablehnung
 

Originalvorschlag:

Zur Realisierung von Bürgervorschlägen könnte eine Reduzierung der Fraktions- und Gruppenfinanzierung um jährlich 25 Prozent erfolgen und das zur Verfügung stehende Geld dazu genutzt werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierung im Büro Bürgerhaushalt und im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 7 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 3170 Punkte. Er wurde unter der Nummer 3 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 7. November 2012 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben und unter der Drucksachennummer (DS 12/SVV/0761) diskutiert. In der Sitzung vom 8. Mai 2013 wurde der Vorschlag mehrheitlich von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, mit Bezug auf Probleme bei einer Änderung der Finanzierung innerhalb einer Wahlperiode.