Mehr Personal / Besserer Betreuungsschlüssel in Kitas

Vorschlag:

Zur Erfüllung des hohen Bildungsauftrags ist eine Veränderung des Personalschlüssels unumgänglich. Um den Anspruch „Kinderfreundliche Stadt" gerecht zu werden, reicht es nicht, auf eine hohe Anzahl an Kitaplätzen zu verweisen. Das Wohl und vor allem die individuelle Entwicklung unserer Kinder ist vor allem an qualitative Arbeit mit Kindern gebunden. Wenn Bildung in Potsdam tatsächlich so wichtig genommen wird, wie im Wahlkampf gern behauptet, dann ist es dringend notwendig, Grundlagen zu schaffen: mehr ErzieherInnen in die Kindergärten! Ein besserer Betreuungsschlüssel muss her. Brandenburg ist da Schlusslicht, so auch Potsdam. Die Stadt sollte hier schnellstmöglich mehr investieren und den schlechten Schlüssel des Landes durch eigene finanzielle Zuschüsse ausgleichen! Kitas dürfen nicht ein Ort der Aufbewahrung werden. Die Kinder sind unsere Zukunft. Die "Verbesserung" zum 1.10.2010 ist mehr als halbherzig! Wer hier spart, braucht später zu oft für die Schadensbegrenzung sehr viel Geld.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Die Personalausstattung bzw. der Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten ist durch das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) geregelt. Veränderungen in der geforderten Weise sind also nur durch eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes möglich. Der Betreuungsschlüssel wird sich durch die geplante Novellierung des Kindertagesstättengesetzes ab 1.10.2010 im Bereich der Krippen- (Altersgruppe von 0 - 3, Betreungsschlüssel von auf 7 auf 6) und Kindergartenbetreuung (Altersgruppe von 3 - 6, Betreungsschlüssel von 13 auf 12) verbessern.

Kosten der Umsetzung/Folgekosten:
Durch die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes erhält die Landeshauptstadt Potsdam höhere finanzielle Zuschüsse vom Land Brandenburg, jedoch entstehen daneben städtische Mehrkosten in Höhe von 610.300 Euro (in 2011). Eine weitere Verbesserung des Betreuungsschlüssels durch weitere finanzielle Zuschüsse ist nicht quantifizierbar, da die gewünschte Änderung in der Vorschlagbeschreibung fehlt.

Umsetzungszeitraum:
Ab 1.10.2010

Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen?
Ja, zum Teil (Novellierung Kindertagesstättengesetz)

Grundlage der Umsetzung:
Novellierung des Kindertagesstättengesetzes ab 1.10.2010
 

Aktualisierung der Einschätzung (Oktober 2013):
Die Umsetzung (Einstellung zusätzlicher Fachkräfte) ist Aufgabe der Träger der Kinderta-geseinrichtungen. Alle Einrichtungen haben den erhöhten Betreuungsschlüssel umgesetzt. Die Landeshauptstadt Potsdam finanzierte dies auf Grundlage des veränderten Kindertagesstättengesetzes. Die Kosten, die die Stadt zusätzlich zu den vom Land erhöhten Zuweisungen aufbringen musste, lagen im Vergleich zur Kostenplanung (610.300 Euro) hö-her, da diese für das Jahr 2011 auf einer relativ frühen Prognose beruhte. Aufgrund erhöhter Kinderzahlen und veränderter Tarifabschlüsse (in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffent-lichen Dienstes) erhöhte sich diese Zahl im Ergebnis um 398.489 Euro auf insgesamt zu-sätzlich 1.008.789 Euro. Im Jahr 2012 musste die Landeshauptstadt Potsdam aufgrund des veränderten Kindertagesstättengesetzes zusätzlich 1.448.676 € aufbringen. Die durch den veränderten Betreuungsschlüssel dargestellten Mehraufwendungen konnten innerhalb der Produkte der Kindertagesbetreuung gedeckt werden.

Welche Kosten wurden bereit gestellt?
Der städtische Haushalt musste durch die Änderung des Landesgesetztes zusätzlich 1.008.789 Euro in 2011 aufbringen. Die durch den veränderten Betreuungsschlüssel hier dargestellten Mehraufwendungen konnten innerhalb der Produkte der Kindertagesbetreuung gedeckt werden.

Kostenplanung 2011: zusätzlich 610.300 €
Kostenergebnis Aufwand 2011: zusätzlich 1.008.789 €

Ausblick ab 2012: Im Jahr 2012 musste die Landeshauptstadt Potsdam aufgrund des veränderten Kindertagesstättengesetzes im Vergleich zum vorherigen Standard zusätzlich 1.448.676 € aufbringen. Die Daten waren in der Haushaltsplanung enthalten.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierungsphase bei den dezentralen Stadtteilversammlungen oder im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern. Aufgrund ähnlicher Inhalte wurde bei diesem Vorschlag der Inhalt der Anregungen "P-168" aufgenommen. Die Idee und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 27 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 1738 Punkte und erreichte damit Platz 2. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 3. November 2010 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben. Dieser Vorschlag wurde durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 6.4.2011 als „Bereits in Umsetzung" vermerkt. Die Stadtverordneten beziehen diese Entscheidung auf die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (1.10.2010).