Touristenabgabe einführen
Vorschlag:
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Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:
Nach § 1 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (BbgKAG) sind Gemeinden und Gemeindeverbände berechtigt, Abgaben (wie Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben. Dazu zählen nach § 11 BbgKAG auch Fremdenverkehrsbeiträge (wie eine Touristenabgabe). Diese dürfen jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erhoben werden. Dazu gehört, dass
- die Gemeinde ganz oder teilweise als Kurort oder als Erholungsort anerkannt ist oder
- die Zahl der Fremdenübernachtungen pro Jahr regelmäßig das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt.
Die Landeshauptstadt Potsdam ist kein ganz oder teilweise anerkannter Kur- oder Erholungsort und die Anzahl der Fremdenübernachtungen übersteigt das Siebenfache der Einwohnerzahl (7 x 150.000 = 1.050.000) nicht. Im Jahr 2009 betrug die Zahl der Fremdenübernachtungen in Potsdam ca. 831.000 bei 351.000 Gästeanmeldungen (Meldungen von Gästen in einer Beherbergungsstätte, die zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten). Folglich ist der Vorschlag zur Einführung einer Touristen- bzw. Fremdenverkehrsabgabe auf Grund der gegenwärtigen Situation nicht umsetzbar.
Kosten der Umsetzung/Folgekosten: -
Umsetzungszeitraum: -
Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen? Nein
Grundlage der Umsetzung: -
Ergänzung zur Einschätzung, Stand Oktober 2010:
In den Städten Weimar und Köln wird eine "Kulturförderabgabe" (sog. Bettensteuer) erhoben, deren Grundlage die entgeltliche Übernachtung in einer Beherbergungsstätte ist. Die rechtliche Zulässigkeit der Einführung einer solchen Abgabe in der Landeshauptstadt Potsdam ist bisher nicht abschließend überprüft worden. Allerdings ist auch die Erhebung dieser Abgabe in den beiden genannten Städten mangels gerichtlicher Überprüfung noch nicht rechtlich gesichert.
Aktualisierung 2012:
Die "Tourismusarbeit", d.h., der Tourismusservice und das Tourismusmarketing der Landes-hauptstadt Potsdam werden über eine Dienstleistungsvereinbarung mit dem Potsdam Tourismus Service (PTS) geleistet, die Abstimmung erfolgt über den Bereich Wirtschaftsförderung.
In den Jahren 2011/2012 hat es auf Einladung der Wirtschaftsförderung mit den Vertretern der Kammern und Verbände regelmäßige Arbeitsrunden zum Thema "freiwillige Tourismus-abgabe" gegeben mit dem Ziel, die Tourismusarbeit weiter zu verbessern und entsprechende Maßnahmen zu finanzieren. Der Hintergrund ist, das sich der touristische Umsatz zu 80 % aus den Tagestouristen ergibt. Es profitieren also nicht nur die Beherbergungsbetriebe, sondern u. a. auch der Einzelhandel, die Gastronomie und sonstige Dienstleistungen. Ent-sprechend auf alle Betriebe sollte eine Abgabe auf alle Profiteure verteilt werden. Mit Ände-rung des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Brandenburg (BbgKAG) vom 29. 11. 2012 war die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Tourismusabgabe für die Landeshauptstadt Potsdam gegeben. Daraufhin wurden die Gespräche mit Blick auf den zu er-stellenden Satzungsentwurf zur Ergebung einer "gesetzlichen" Abgabe zunächst einvernehmlich eingestellt.
Aktualisierung Dezember 2013:
Im Sommer 2013wurden der Stadtverordnetenversammlung zwei Satzungsentwürfe vorge-legt. Der eine Entwurf sieht eine Tourismusabgabe für alle profitierenden Betriebe (stark ge-staffelt nach Lage und Betriebsart) vor. Der andere Entwurf sieht eine Übernachtungssteuer für alle privaten Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben in der Landeshauptstadt Potsdam vor. Die Entscheidungsvorlagen über die Einführung einer Tourismusabgabe oder einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Potsdam wurden in der Stadtverordne-tenversammlung am 6.11.2013 mehrheitlich abgelehnt. Somit stehen gegenwärtig beide Möglichkeiten nicht für zusätzliche Erträge zur Verfügung. Ob es zu einer Fortsetzung der Gespräche über eine freiwillige Tourismusabgabe kommen wird, ist abhängig von einer er-neuten Positionierung der beteiligten Interessenverbände.
Kostenplanung 2011: 0 €
Kostenergebnis 2011: 0 €
Ausblick ab 2012: 0 €