Kitabeiträge reduzieren

Vorschlag:

Potsdam hat deutschlandweit mit die höchsten Kitagebühren. Es gilt, diese zu reduzieren.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Die in Potsdam geltenden Kitagebühren richten sich nach einer seit 2003 gültigen Beitragstabelle. Danach staffeln sich die Beiträge schrittweise nach Einkommensklassen der Eltern. Potsdam richtet sich dabei nach dem Prinzip einer „Solidargemeinschaft". So müssen Potsdamer Familien mit geringem Einkommen, im Gegensatz zu Familien mit höherem Einkommen, nur wenig oder gar keine Gebühren zahlen.
Gemäß § 17 Absatz 3 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg werden die Elternbeiträge vom Träger der Einrichtung festgesetzt und erhoben. In der Landeshauptstadt Potsdam werden seit 2009 ausschließlich Kindertagesstätten in freier Trägerschaft betrieben. Freie Träger, die einen finanziellen Zuschuss der Stadt erhalten, sind verpflichtet, die in der Elternbeitragsordnung der Landeshauptstadt Potsdam enthaltenen Mindestelternbeträge nicht zu unterschreiten. Durch den Zuschuss der Stadt wird der Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und so für eine Vollfinanzierung der Einrichtung gesorgt.
Eine Reduzierung der Elternbeiträge könnte nur dann umgesetzt werden, wenn die Kitafinanzierungsrichtlinie / Elternbeitragsordnung dahingehend geändert wird, dass dort keine Mindesthöhe für Elternbeiträge gefordert wird. Dies hätte zur Folge, dass die verminderten Einnahmen aus Elternbeiträgen durch erhöhte städtische Zuschüsse kompensiert werden müssten. Eine weitere Erhöhung der finanziellen Zuschüsse ist aufgrund der angespannten Haushaltslage jedoch derzeitig nicht vorgesehen.

Kosten der Umsetzung/Folgekosten:
Folgekosten können nicht beziffert werden, da Änderungen der Elternbeiträge durch die freien Träger unterschiedlich vorgenommen werden müssten. Gleichzeitig müsste die Kita-Finanzierungsrichtlinie angepasst werden.

Umsetzungszeitraum: -
Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen? Nein
Grundlage der Umsetzung:  -

Aktualisierung Oktober 2013:
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß Beschluss zur Haushaltssatzung 2013/2014 im Mai 2013 (siehe Drucksache Nummer 13/SVV/0043) die Verwaltung beauftragt, die El-ternbeitragsordnung so zu überarbeiten, dass keine Beitragspflicht für Familien mit Jahres-einkommen bis zu 12.500 EUR besteht. Ziel des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie (FB 35) ist es, die neue Elternbeitragsordnung zum 01.01.2014 in Kraft treten zu lassen. Eine Schätzung der auf die Landeshauptstadt Potsdam zukommenden zusätzlichen Kosten ist nicht möglich, da die Elternbeiträge durch die freien Träger bestimmt und erhoben werden. Diese Aufgabe liegt in der Trägerhoheit.

Kostenplanung 2011: 0 €
Kostenergebnis Aufwand 2011: 0 €
Ausblick ab 2012: Kostenchätzung bisher nicht möglich.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierungsphase bei den dezentralen Stadtteilversammlungen oder im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 26 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 1334 Punkte und erreichte damit Platz 5. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 3. November 2010 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben. Dieser Vorschlag wurde durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 6.4.2011 abgelehnt. Folgende Begründung wurde genannt: Eine Umsetzung im Haushalt 2011 ist finanziell nicht darstellbar.