Hundesteuer erhöhen

Vorschlag:

Ich glaube, dass über eine Möglichkeit nachgedacht werden müsste, Hundehalter für die nicht beseitigte Hinterlassenschaft zur Verantwortung zu ziehen. Ich glaube auch, dass es möglich sein müsste, die relativ geringe Hundesteuer zu erhöhen.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, deren Aufkommen der jeweiligen Gemeinde, in der diese erhoben wird, zusteht. Steuern sind generell nicht zweckgebunden. Sie sind Einnahmen, die zur allgemeinen Deckung der Ausgaben der Gemeinde dienen. Hundesteuer kann demnach nicht als Gegenleistung für die Beseitigung von Hundekot erhoben werden. Die Erhöhung der Steuersätze und damit der Hundesteuer für Maßnahmen, die allein der Hundekotbeseitigung dienen, hätte den Charakter eines Entgeltes, der mit dem Begriff Steuern demnach nicht vereinbar ist. Darüber hinaus ist die Erhöhung der Hundesteuer kein geeignetes Mittel, Ordnung und Sauberkeit in der Landeshauptstadt Potsdam durchzusetzen. Mit dieser Steuer wird die Hundehaltung eher erschwert.
Im Vergleich zum unmittelbaren Umland weist Potsdam relativ hohe Steuersätze aus. Werden in diesen Vergleich andere Landeshauptstädte einbezogen, liegt Potsdam im Mittelfeld der Steuersätze.
Nachhaltiger wäre es aus Sicht der Verwaltung, die steuerlich nicht gemeldeten Hunde zu erfassen und zu besteuern. Dazu werden von Kommunen Hundebestandsaufnahmen durchgeführt.

Kosten der Umsetzung/Folgekosten: -
Umsetzungszeitraum: -
Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen? Nein
Grundlage der Umsetzung: -


Aktualisierung Oktober 2013:
Während der abschließenden Votierung zum Bürgerhaushalt 2011 erhielt der in Rede stehende Vorschlag genug Punkte, um in die „Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen zu werden, welche der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben wurde. Dieser Vorschlag wurde jedoch mit der Empfehlung eine Hundebestands-aufnahme durchzuführen, abgelehnt.
Im Zeitraum Oktober 2011 bis März 2012 wurde auf dieser Basis und nach Maßgabe von § 85 der Abgabenordnung eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Danach haben die Steuerbehörden nach Maßgabe des Gesetzes die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Infolgedessen ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Steuergesetze gleichmäßig anzuwenden und durchzusetzen. Dazu gehört auch unbekannte Steuerfälle von Amts wegen nachzugehen.
Auf Grund der Zählung konnten 496 Hunde zusätzlich auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam steuerlich, teilweise auch rückwirkend, erfasst werden. Damit erhöhte sich die An-zahl der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde auf 5.976. Die Mehreinnahmen auf Grund der Hundebestandsaufnahme belaufen sich in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt auf rund 73.000 Euro.
Da die Bürger der Landeshauptstadt Potsdam regelmäßig im Rahmen der Bürgerhaushalt-veranstaltungen der Landeshauptstadt Potsdam die Erhöhung der Hundesteuer vorschlugen, wurden diese Vorschläge nunmehr im Jahr 2013 aufgegriffen und umgesetzt. Die entspre-chende Hundesteuersatzung wurde am 08.05.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 27.06.2013 im Amtsblatt mit Wirkung ab 01.07.2013 bekannt gemacht. Im Ergebnis dessen ist im Jahr 2013 mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 71.000 Euro und im Jahr 2014 von rund 139.000 Euro zu rechnen.

Welche Kosten wurden bereit gestellt?
Zur Durchführung der Hundebestandsaufnahme wurden 100.000 Euro geplant. Tatsächlich angefallen sind davon 55.000 Euro in 2011 und 17.000 Euro in 2012, sodass insgesamt rund 72.000 Euro Kosten entstanden. Die Mehrein-nahmen auf Grund der Hundebestandsaufnahme belaufen sich in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt auf rund 73.000 Euro.

Kostenplanung Aufwand 2011: 100.000 € (Durchführung der Hundebestandsaufnahme)
Kostenergebnis Aufwand 2011/12: 72.000 € (Hundebestandsaufnahme)
Kostenergebnis Ertrag 2011/12: Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 73.000 Euro

Ausblick ab 2013: Die geplanten Mehreinnahmen im Doppelhaushalt 2013/14 der Landeshauptstadt Potsdam belaufen sich aufgrund der Erhöhung der Hundesteuer auf rund 210.000 Euro (2013: 71.000€ / 2014: 139.000 Euro).

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierungsphase bei den dezentralen Stadtteilversammlungen oder im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 2 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 1107 Punkte und erreichte damit Platz 7. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 3. November 2010 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben. Dieser Vorschlag wurde durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 6.4.2011 abgelehnt. Jedoch wurde die Durchführung einer „Hundebestandsaufnahme" für 2011 empfohlen, um den langfristigen Umfang dieser Steuererträge zu ermitteln.