128 | Es ist nicht hinnehmbar, wenn Radfahrer die Gehwege befahren wenn sie ausgewiesener Maßen gemäß StvO dazu verpflichtet sind, die vorgesehene Verkehrsführung auf dem Fahrdamm zu verwenden. Fußgänger werden in hohem Maße gefährdet, wenn überall nach Belieben auf den Fußweg gefahren wird, zum Teil auch gerast wird, so dass die Radfahrer nicht bremsen können, wenn ein Fußgänger ihnen in den Weg kommt...