Radfahrer gefährden Fußgänger auf Gehwegen
Es ist nicht hinnehmbar, wenn Radfahrer die Gehwege befahren, wenn sie ausgewiesener Maßen gemäß StvO dazu verpflichtet sind, die vorgesehene Verkehrsführung auf dem Fahrdamm zu verwenden. Fußgänger werden in hohem Maße gefährdet, wenn überall nach Belieben auf den Fußweg gefahren, zum Teil auch gerast wird, so dass die Radfahrer nicht bremsen können, wenn ein Fußgänger ihnen in den Weg kommt. Fußgänger werden dann von Radfahrer in rüpelhafter Weise beleidigt und beschimpft, man könne ja Platz machen, oder Fußgänger werden auch als " Blöde Fußgänger" betitelt. Wenige Ausnahmen sind selbstverständlich zulässig, wenn Kinder bis 12 Jahren, Elternteile mit Kleinkind den Gehweg benutzt. Dabei ist die allgemeine Vorsicht im Normalfall durchaus gegeben. Bei Nachfragen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes wurde festgestellt, dass diese nicht berechtigt sind, bei Verletzung der STVO durch Radfahrer einzuschreiten. Ich halte es für absolut notwendig, dies zu verändern, da es eine Entlastung der Polizei darstellen würde. In diesem Fall sollte es eine Sonderregelung geben, damit das Ordnungsamt einschreiten kann.
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