Die Kita-Gebühren in der Landeshauptstadt Potsdam werden gesenkt (Kostenfreiheit ab dem 3. Kitajahr). Die Bemessung erfolgt nicht anhand der Höhe des Bruttogehalts. Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) werden in der Bemessung der Gebühren nicht berücksichtigt. Die Landeshauptstadt Potsdam setzt sich für eine Gleichberechtigung von Eigenleistungen (vgl. § 11 KitaFR) ein. Schulen, die einen Hort mit anbieten, werden generell als Ganztagsschule deklariert. Die Hortgebühren entfallen generell.