Anpassung der Kita- und Hortgebühren an umliegende Gemeinden

Votierungsliste Nummer: 
15
Laufende Nummer: 
32
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Kita-Gebühren in der Landeshauptstadt Potsdam werden gesenkt (Kostenfreiheit ab dem 3. Kitajahr). Die Bemessung erfolgt nicht anhand der Höhe des Bruttogehalts. Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) werden in der Bemessung der Gebühren nicht berücksichtigt. Die Landeshauptstadt Potsdam setzt sich für eine Gleichberechtigung von Eigenleistungen (vgl. § 11 KitaFR) ein. Schulen, die einen Hort mit anbieten, werden generell als Ganztagsschule deklariert. Die Hortgebühren entfallen generell.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

> Kindertagesbetreuung: Grundsätzlich gibt es drei Formen der Kindertagesbetreuung: Krippe, Kindergarten und Hort. Im Haushaltsjahr 2017 beträgt der Aufwand für die Finanzierung der Potsdamer Kindertagesstätten sowie Horte ca. 89 Millionen Euro und im Jahr 2018 werden derzeit ca. 96 Millionen Euro eingeplant. Diese erheblichen finanziellen Anstrengungen belegen, dass die Landeshauptstadt in den Leistungsbereich der Kindertages- und Hortbetreuung prioritär investiert. Die Eltern beteiligen sich gemäß Kita-Gesetz (KitaG) und aktueller Kita-Satzung der Landeshauptstadt Potsdam in Summe mit ca. 18 Millionen Euro durch Elternbeiträge an den o. g. Kosten.
Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 9. September 2015 beschlossenen Kita-Satzung (gültig ab 1. Januar 2016) ging eine große politische und stadtweite Diskussion voraus. Gerade mit Blick auf das Nachbarland Berlin, wo schrittweise die Elternbeiträge im Krippenbereich abgeschafft werden, zeigte sich das politische Spannungsfeld der umliegenden Brandenburger Kommunen. Die Stadtverordnetenversammlung entschied sich, auch mit Blick auf die Qualität in der Kindertages- und Hortbetreuung und die steigenden Kosten, die Beiträge angemessen und sozialverträglich zu erhöhen. Dabei gab es die Vorgabe, die bestehenden Beitragshöhen bis 77.000 Euro beizubehalten. Durch die Fortführung der Beitragsstufen (alle 2.500 Euro) zahlen Eltern seit dem 1. Januar 2016 ab einem Einkommen von 79.500 Euro höhere Elternbeiträge. Nunmehr werden Eltern mit Einkommen mit bis zu 150.000 Euro brutto erheblich höher an den Kosten der Kindertages- und Hortbetreuung beteiligt als zuvor.
Die Kalkulation, Rahmenbedingungen und Haushaltslagen können von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein, weshalb der Gesetzgeber hier auch keine einheitliche Berechnungsgrundlage vorsieht. Gebühren, Abgaben bzw. Steuern sollen in der Regel mindestens eine einjährige Beitragsstabilität haben. Mit dem o. g. Beschluss der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung wurde zudem eine Wirkungsanalyse in den nächsten zwei Jahren beauftragt. Diese wird gerade durchgeführt und beinhaltet ebenso die Prüfung, ob die bisher angewandte so genannte „Bereinigte Bruttomethode" (Jahresbruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten) eine Gleichbehandlung der Eltern sicherstellt. Parallel dazu erarbeitet eine auf Landesebene gegründete Arbeitsgruppe Empfehlungen für Träger und Gemeinden (Muster-Elternbeitragssatzung). Die Ergebnisse werden im IV. Quartal 2017 erwartet. Die Landeshauptstadt Potsdam ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe und wird diese mit den bisherigen Regelungen abgleichen sowie ggf. nötige Veränderungen prüfen.

> Eigenleistungen: Eltern haben gemäß § 17 Abs. 1 KitaG nur Elternbeiträge und einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen (Essengeld) zu tragen. Weitere bare oder unbare verpflichtende Leistungen haben Eltern für die Kindertagesbetreuung ihrer Kinder gegenüber der Einrichtung oder dem Träger nicht zu erbringen. Dies verstößt gegen die geltenden Bestimmungen im KitaG. Die Einrichtung und der Träger dürfen lediglich freiwillige bare oder unbare Leistungen der Eltern einwerben (Spenden). Eigenleistungen haben ausschließlich Träger gemäß des KitaG nach ihrer wirtschaftlichen Fähigkeit in die Gesamtfinanzierung einzubringen.

> Hortbetreuung: Die Organisation der Hortbetreuung obliegt nicht der Schulgesetzgebung. Schulbetrieb und Hortbetrieb sind zwei rechtlich getrennte Systeme. Daher ist eine Umwandlung aller Horte in Ganztagsschulen auf Grundlage der bestehenden Gesetze nicht möglich.

Kosten der Umsetzung: 

Sollte in der Landeshauptstadt Potsdam das letzte Kindergartenjahr kostenlos sein, müssten Einnahmeausfälle durch Zuschüsse ausgeglichen werden. Diese würden jährlich ca. 3,02 Millionen Euro betragen. Eine vollständige Abschaffung der Beiträge für die Kindertages- und Hortbetreuung würde zu Mehraufwendungen in Höhe von ca. 18 Millionen Euro pro Jahr führen.

Eine Abschaffung der Hortgebühren würde zu Einnahmeausfällen von ca. 7,44 Millionen Euro jährlich bedeuten, die durch die Stadt ausgeglichen werden müssten.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2018/19 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl / Priorisierung ausreichend Punkte und wurde in die „Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger“ unter der Nummer 15 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt bei der abschließenden Votierung keine ausreichende Punktzahl und konnte aus diesem Grund nicht in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen werden.


>> Originalvorschlag:

Nr. 32 - Kita-/Hortgebühren senken - anpassen an uml. Bundesländer (Berlin) u. Gemeinden
So hieß es anfangs noch: „Für Eltern mit Jahreseinkommen zwischen 17 000 und 79 000 Euro“ ändert sich nichts. Leider wurde das so nicht umgesetzt. Die meisten in unserem Bekanntenkreis liegen unter 79 000 Euro und müssen im Schnitt 40 Euro mehr bezahlen!
Von einem veränderten Betreuungsschlüssel merkt man auch nichts, geschweige denn, dass genügend Plätze vorhanden sind, wie in der Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam geschrieben wurde. Es gibt Eltern, die müssen erstmal durch die ganze Stadt fahren. Das geht so nicht. Berufstätige Eltern müssen einen Kita-/Schulplatz in ihrer näheren Umgebung bekommen und das auch zu dem Datum des Wiedereintritts ins Berufsleben. Und nicht erst, wenn ein neues Schuljahr beginnt. Die meisten Eltern können es sich nicht leisten, noch länger zu Hause zu bleiben und das auch noch ohne (ein zweites) Einkommen. Unterstützt doch endlich unsere Familien (mit berufstätigen Elternteilen) mehr! Da merkt man nichts von Kinderfreundlichkeit.
Und auch aus diesem Grund, kommt mal wieder der Vorschlag: Die Gebühren in Potsdam sind enorm für berufstätige Eltern. Durch eine Senkung der Beiträge kann die Stadt Potsdam die Lebenssituation vieler Familien verbessern und auch den wichtigen Schritt in Richtung kinder- und familienfreundlichsten Stadt Deutschlands gehen. Erstens sollte die Bemessung nicht nach dem Bruttogehalt berechnet werden und zweitens sollten Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) nicht mitgezählt werden. In anderen Bundesländern zahlt man mittlerweile ab dem dritten Kitajahr nichts mehr. Das Ungleichgewicht zwischen benachbarten Kommunen Berlin und Potsdam könnte man durch die Senkung der Betreuungskosten endlich geringfügig abmildern. Und nicht nur in Berlin sind die Betreuungskosten geringer, selbst in Michendorf, Saarmund und vielen weiteren benachbarten Landkreisen. Es geht doch um die Zukunft und Bildung unserer Kinder. Diese sollte nicht viel kosten.
Und die Aufnahme eines Kindes in einer Kita am Wohnort zum Wiedereintritt (nicht später) ins Berufsleben der Eltern sollte auch gewährleistet werden. Macht es uns doch nicht so schwer, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen.
Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind für den weiteren Bildungsweg entscheidend. Der Besuch der Krippe / des Kindergartens ist dabei ein wichtiger Baustein und da sollten nicht die berufstätigen Eltern geschröpft werden. Auch der Hort ist gerade für die Berufstätigen so wichtig und sollte gar nichts mehr kosten! Auch sollten die Schulen, die einen Hort mit anbieten, generell als Ganztagsschule deklariert werden. Somit würde das die Anzahl der Hortstunden mindern und damit auch das Hortgeld.
Unter anderem sollte die Stadt Potsdam auch für eine Gleichberechtigung für die Eigenleistung sorgen. Denn gemäß „§ 11 KitaFR der zu erbringenden Eigenleistung beträgt 50,00 € je im Jahresdurchschnitt pro belegten Platz. Die Eigenleistung kann bar oder unbar erbracht werden. Eine Arbeitsstunde wird dabei mit 12,50 € anerkannt“. Leider merkt man immer wieder, dass einigen Elternteilen dies nicht bewusst ist und die Kitaleitungen oft nichts ausrichten können, da es nicht im Vertrag zwischen Kita und Eltern steht. Dies ist eine Richtlinie der Stadt Potsdam. Deshalb sollte auch die Stadt Potsdam dafür sorgen, dass hier alle diese Eigenleistung erbringen. Denn die Kitaleitungen melden dies weiter an die Stadt Potsdam und leider passiert hier nichts. Man merkt immer wieder, dass gerade die berufstätigen Eltern immer wieder diejenigen sind, die auch hier meistens wieder mehr leisten.

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