Verkehrsspiegel am Rad- und Fußweg vor dem Landtag aufstellen

Votierungsliste Nummer: 
24
Laufende Nummer: 
702
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Am Rad- und Fußweg vor dem Landtagsgebäude (am Geländer zur Tramspur) wird ein Verkehrsspiegel aufgestellt.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Auf die Verkehrssicherheit entlang des Landtags (Breite Straße) wurde bereits bei den Planungen zum Wiederaufbau des Stadtschlosses geachtet. Seit Fertigstellung des Landtages wurde die Verkehrsentwicklung dort permanent beobachtet und auch mehrfach gutachterlich bewertet. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass dort besondere Verkehrslagen bestehen, die verkehrsorganisatorische Maßnahmen zwingend erforderlich machen. Auch die polizeiliche Unfallstatistik weist diesen Bereich als besonders unauffällig aus.
Ein Verkehrsspiegel ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Verkehrseinrichtung. Dieser ist lediglich ein Hilfsmittel, welches im Einzelfall aufgrund örtlicher Verhältnisse zur besseren Sicht und Orientierung der Verkehrsteilnehmenden dienen kann. Zudem muss die Aufstellung eines Verkehrsspiegels durch spezifische Situationen, Orts- und Verkehrslagen sowie Ereignisse veranlasst sein, die ein besonderes, lokal konkretes Gefährdungspotential für die in § 45 StVO geschützten Güter und Interessen begründen. Diese Gefahrenlage ist hier grundsätzlich nicht zu erkennen.
Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels würde die aktuelle Situation nicht merklich verbessern. Zum einen, da bei Spiegeln aufgrund der Distanz und der Größe des Spiegels Geschwindigkeiten und Entfernungen von Verkehrsteilnehmenden nur schwierig abzuschätzen sind und zum anderen, da das Bild seitenverkehrt, das optimale Blickfeld auf einen kleinen Bereich begrenzt und vor allem Fußgänger und Radfahrer kaum zu erkennen sind. Mit der Aufstellung eines Verkehrsspiegels können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung des Bild- und Beobachtungswinkels sowie des Beobachterabstandes nicht alle Fahr- und Sichtbeziehungen überwacht werden. Eine dauerhafte Funktionalität wäre somit nicht gegeben. Nach Abwägung aller rechtlichen, örtlichen und verkehrlichen Faktoren wird eingeschätzt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels am beantragten Standort nicht zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen würde. Eine alternative straßenbauliche (Bord) oder verkehrsorganisatorische Trennung (Markierung) von Fußgängern und Radfahrern ist im Landtagsbereich nicht zielführend.
Im Frühling 2014 wurden bereits nichtamtliche Schilder installiert („Gemeinsam mit Rücksicht") um an die Grundregeln der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu erinnern.

Kosten der Umsetzung: 

rd. 500 Euro

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2018/19 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl / Priorisierung ausreichend Punkte und wurde in die „Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger“ unter der Nummer 24 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt bei der abschließenden Votierung keine ausreichende Punktzahl und konnte aus diesem Grund nicht in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen werden.


>> Originalvorschlag:

Nr. 702 - Verkehrsspiegel Rad- und Fußweg Landtag
Auf dem Fuß- und Radweg zwischen Lange Brücke und Alter Markt ist der Gegenverkehr an der Ecke am Landtag schlecht einsehbar. Fußgänger und Radfahrer teilen sich hier eine vielgenutzte Strecke, sodass dies eine häufig beklagte Engstelle ist. Ein Verkehrsspiegel (am Geländer zur Tramspur) würde sicherlich helfen, einige (Beinah)Zusammenstöße zu vermeiden.

Kommentare

Ich halte überhaupt nichts von derlei technischen Einrichtungen, die ja auch nicht gerade schön sind. Ich kenne die Situation sowohl aus Sicht der zu Fuß Gehenden als auch aus Sicht eines Radfahrenden. Ungefähr in gleichem Maße.

Es ist einzig und allein eine Angelegenheit der Geschwindigkeit. Nirgendwo steht geschrieben, dass das maximal erzielbare Tempo erreicht werden muss. Vielmehr ist es wichtig, das Tempo den Gegebenheiten anzupassen. Mithin: Alles, was über doppelte Schrittgeschwindigkeit hinausgeht, ist - pardon - asozial.

Was gegenüber Autofahrenden völlig zu Recht als Forderung erhoben wird und glücklicherweise Praxis ist, sollte auch für Radfahrende nur billig sein. Ansonsten hätten wir aus der unseligen Parole "Freie Fahrt für freie Bürger" nur "Freie Fahrt für ökologische Bürger" gemacht. Das wäre sichtlich schade.

Ich persönlich fahre deutlich verlangsamt am Landtag vorbei, dennoch sehe ich erst in letzter Sekunde, ob Gegenverkehr kommt.
Entgegen der Einschätzung der Landeshauptstadt glaube ich, dass man das mit einem Spiegel deutlich früher sehen könnte.
Ich freue mich, dass bisher keine Unfälle in der Statistik verzeichnet wurden - aber das sollte möglichst auch so bleiben. Wir müssen ja nicht warten, bis sprichwörtlich ein Kind in den Brunnen fällt...

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