Freien Uferweg für Groß Glienicke schaffen

Votierungsliste Nummer: 
27
Laufende Nummer: 
625
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Uferweg des Groß Glienicker Sees ist bis spätestens Dezember 2018 für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierzu sind alle möglichen rechtlichen Mittel und Maßnahmen einzusetzen.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Die Landeshauptstadt Potsdam nutzt bereits alle zur Verfügung stehenden Mittel, um die Zugänglichkeit für die Allgemeinheit herzustellen. Da die Stadt nicht Eigentümer aller Grundstücke ist, über die der Weg führt, muss sie von den jeweiligen Eigentümern entweder Nutzungsrecht erhalten oder das Eigentum an den Grundstücken erwerben. Dies setzt die Bereitschaft der Eigentümer voraus, die in einigen Fällen nicht gegeben ist. Daher muss die Stadt das rechtsstaatlich vorgesehene Verfahren der Enteignung beschreiten. Dieses ist vor der Enteignungsbehörde bereits anhängig.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2018/19 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl / Priorisierung ausreichend Punkte und wurde in die „Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger“ unter der Nummer 27 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt bei der abschließenden Votierung keine ausreichende Punktzahl und konnte aus diesem Grund nicht in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen werden.


>> Der Vorschlag wurde nach der Priorisierung vom Redaktionsteam, in dem Vertreter der Bürgerschaft und Verwaltung tätig waren, aus mehreren Vorschlägen zusammengefasst:

Nr. 625 - Freier Uferweg für Groß Glienicke
Der Uferweg in Groß Glienicke am Groß Glinicker See sollte kurzfristig wieder der Allgemeinheit durchgängig zur Verfügung gestellt werden.
Für die Mehrheit der Bewohner von Groß Glienicke und Umgebung stellt der jetzige Zustand eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität dar und die Politik sollte Maßnahmen treffen die gültige Rechtslage kurzfristig umzusetzen.
Die jetzige Situation ist für viele unerträglich und hat zu erheblicher Frustration geführt, da sie jetzt bereits über viele Jahre miterleben mussten wie sie und Ihre Kinder den Uferweg trotz gültigem Bebauungsplan nicht vollständig nutzen können.
Es wird folgender Antrag gestellt:
- Umsetzung des freien Uferweges bis spätestens Ende 2018
- Unterstützung diesen Vorhabens durch den Oberbürgermeister der Stadt Potsdam
- Einsetzung eines Verantwortlichen in der Stadt Potsdam der das Thema zum erfolgreichen Abschlussführt.
- Prüfung aller rechtlichen Mittel, um die gültige Rechtslage innerhalb dieses Zeitraumes umzusetzen
Rechtsgrundlage Quelle Stadt Potsdam: https://www.potsdam.de/uferwege-der-landeshauptstadt/page/0/6
"Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des am 15. Juni 1999 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Seepromenade/Dorfstraße" der damaligen Gemeinde Groß Glienicke. Er sieht einen öffentlichen Uferweg innerhalb einer öffentlichen Grünfläche entlang des Seeufers vor, der überwiegend nicht mit dem bestehenden sogenannten Kolonnenweg identisch ist. Der Bebauungsplan war bereits Gegenstand zweier Normenkontrollverfahren vor dem Brandenburgischen Oberverwaltungsgericht. Das Gericht hat mit Urteilen vom 15. Juni 2001 (3 D 36/99) den Bebauungsplan für gültig befunden. Da zahlreiche Ufergrundstücke in privatem Eigentum sind, kann der Planungswillen nicht umgehend umgesetzt werden. Die Stadt hat seit 2009 in Einzelverhandlungen mit den Privateigentümern der Uferflächen geklärt, ob eine einvernehmliche Regelung zur Umsetzung des Bebauungsplans möglich ist. Die Landeshauptstadt wird nunmehr mit den Instrumenten des Baugesetzbuches das Wegerecht des Bebauungsplans durchsetzen"

Nr. 708 - Uferweg Groß Glienicke bauen
Bau des Uferweges im nächsten Jahr! Die Groß Glienicker warten mit Ungeduld auf die Einlösung des Versprechens.

Kommentare

Freies Ufer für Groß Glienicke: zum einen, weil der Uferweg für alle BürgerInnen da war und ist, zum anderen, um die Glaubwürdigkeit in Recht und Gesetz wieder herzustellen!

Wenn man die Situation vor und nach der Absperrung des Mauerweges durch die Eigentümer Seepromenade 41 und 65 kennt, kann man das Verhalten dieser Eigentümer nur als egoistisch und unsozial gegenüber den Nachbarn und anderen Einwohnern sowie Besuchern des Groß Glienicker See einordnen. Wenn man den Weg offen gelassen und eben nicht vollständig abgezäunt und bepflanzt hätte, dann wäre der Frieden untereinander und ein Stück Lebensqualität erhalten geblieben.

Neuen Kommentar hinzufügen