Übergreifende Ausgabenkürzung um 2 Prozent

Votierungsliste Nummer: 
2
Laufende Nummer: 
832
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 
Themenfeld: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Alle Ausgaben, die die Landeshauptstadt Potsdam selbst bestimmen kann, werden um zwei Prozent gekürzt.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Aufwände, die die Stadt direkt selbst bestimmen kann, resultieren aus den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Ihr Anteil liegt im Jahr 2017 bei 9,63 % des Haushalts. Die weiteren Aufgaben sind pflichtig und damit nur bedingt durch die Landeshauptstadt Potsdam zu steuern.
Pauschale Kürzungen sind seit langem als „Rasenmäherprinzip" bekannt. Sie sind ein Weg der Haushaltskonsolidierung vor allem in Zeiten akuter finanzieller Notlangen. Nachteilig ist, dass sich pauschale Kürzungen schnell abnutzen und keine Prioritätensetzung erlauben.
Zudem ist die Landeshauptstadt Potsdam eine dynamisch wachsende Stadt. Dies führt auch zu einer Zunahme kommunaler Aufgaben und zu steigenden Aufwänden. Die wachsende Stadt erfordert deshalb ein Investieren und Konsolidieren. Den Herausforderungen des Konsolidierens stellt sich die Landeshauptstadt Potsdam mit ihrem Zukunftsprogramm, das Maßnahmen der Ertragssteigerung und Aufwandssenkung umfasst. Daneben kommen klassische Instrumente der Haushaltssteuerung, wie bspw. eine Bewirtschaftungssperre zum Einsatz. Hierbei werden die Haushaltsansätze zunächst zu 90% freigegeben. Bestimmte Ansätze werden ausgenommen und weitere notwendige Freigaben auf bis zu 100% können auf Antrag eingeräumt werden. Dies wirkt deutlich flexibler als eine generelle Kürzung.

Kosten der Umsetzung: 

Bezogen auf den Haushaltsplan des Jahres 2017 würde eine Ausgabenkürzung um 2% der Aufwände für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben eine Kürzung von 1.318.592 Euro bedeuten.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2018/19 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl / Priorisierung ausreichend Punkte und wurde in die „Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger“ unter der Nummer 2 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt bei der abschließenden Votierung keine ausreichende Punktzahl und konnte aus diesem Grund nicht in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen werden.
 

>> Originalvorschlag:

Nr. 832 - Übergreifende Ausgabenkürzung um 2 Prozent
Meiner Meinung nach könnten von allen Ausgaben, die die Stadt direkt selbst bestimmen kann, zwei Prozent über alle Positionen gekürzt werden.

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