Ordnungsgelder gegen „abgelaufene“ Plakate

Laufende Nummer: 
553
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Das optische Bild der Stadt könnte verbessert werden, wenn eine Beseitigung von Werbeplakaten, von denen der Termin abgelaufen ist, mit Auflagen (zB 1 Woche nach Ablauf, ansonsten Ordnungsgeld) versehen werden. Daneben machen Wahlwerbeplakate gleicher Parteien in kurzen Abständen keinen Sinn und ruinieren das Straßenbild. Mein Vorschlag hierfür: Festlegung eines Mindestabstands (200 Meter).

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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