Kostenlose Essensversorgung in Kitas/Schulen

Votierungsliste Nummer: 
15
Laufende Nummer: 
422
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Themenfeld: 
Stand der Umsetzung: 
Eine Umsetzung kann nicht realisiert werden.

Eine Grundvoraussetzung für die Entwicklungsfähigkeit eines Kindes ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Um Chancengleichheit für alle Kinder zu ermöglichen, ist es zwingend erforderlich eine kostenlose Essensversorgung in Kitas und Schulen anzubieten.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Schule: Hinsichtlich des Mittagessens für Schülerinnen und Schüler ist diese Maßnahme bereits umgesetzt. Die in der Landeshauptstadt Potsdam gültige Härtefallregelung ermöglicht es den Eltern, das Mittagessen an den Schul- und Hortbesuchstagen kostenlos in Anspruch zu nehmen. Hierfür sind im Jahr 2015 insgesamt 121.000 Euro vorgesehen. Für ein kostenloses Frühstück müssten zusätzliche Mittel für die sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen bereitgestellt werden, für die es keine Deckung gibt. Gleichermaßen können Eltern ihren Kindern einen guten Start in den Schultag mit einem ausgewogenen Frühstück auch von zu Hause aus ermöglichen.

Kita: Das Essen in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung kostenfrei anzubieten lässt sich mit dem Kita-Gesetz nicht vereinbaren. Laut § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG haben Personensorgeberechtigten auch einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten. Nicht die Herstellungskosten sind dabei der Maßstab, sondern die Aufwendungen, die die Personensorgeberechtigten dadurch einsparen, dass ihre Kinder in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung zu Mittag essen. In den Gesamtwert fließen Rohmaterial, Grundstoffe, Energie und Be- und Entsorgung ein, nicht jedoch Personalkosten. Der tatsächliche Durchschnitt berechnet sich nach den ersparten Eigenaufwendungen aller Nutzer der Kindertagesbetreuungseinrichtung. Hier ist es wichtig, dass besonders teure und aufwendige Verpflegungsansätze ebenso unberücksichtigt bleiben müssen, wie sehr einfache Ansätze. Die Höhe der „häuslichen Ersparnis" ist nicht gesetzlich festgelegt. Als Orientierung kann von daher folgend die Festlegung der häuslichen Ersparnis dienen, die durch das Landesamt für Soziales und Versorgung für anerkannte teilstationäre Integrationskindertagesstätten getroffen wurde, nämlich 1,50 Euro pro Mittagessen. Für die Beauftragung einer Catering-Firma mit der Mittagessenversorgung muss das Einverständnis der Eltern/Personensorgeberechtigten vorliegen. Frühstücks- und Vespermahlzeiten sind im § 17 KitaG nicht erwähnt. Bei einem Betreuungsumfang von mehreren Stunden, sind jedoch auch diese Mahlzeiten zum Versorgungsauftrag zu zählen. Aus dem Fehlen der Sonderregelung ergibt sich eindeutig, dass die für diese Zwischenmahlzeiten anfallenden Kosten als regulärer Teil der Betriebskosten anzusehen sind und insofern bereits im Elternbeitrag Berücksichtigung finden, so dass für diesen Teil der Versorgung nach dem Willen des Gesetzgebers im Land Brandenburg kein zusätzliches Entgelt verlangt werden kann.

Kosten der Umsetzung: 

Für das kostenlose Mittagessen in Härtefällen an Schulen und Horten an Schultagen sind folgende Aufwendungen vorgesehen: 2015: 121.000 Euro, 2016: 130.500 Euro. Die Ermittlung der Aufwendungen für das kostenlose Frühstück in Schulen ist auf Grund der Komplexität der notwendigen sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen derzeit nicht möglich.

>> Vorschlag betrifft folgende Produktkonten:
Schule: 243000.5429100 (für „Härtefälle“)
Kita: 3650200.5317100 und 3650200.5318100

Ergänzung Januar 2015:

Im Januar 2015 beantwortete die Landeshauptstadt Potsdam eine kleine Anfrage der Stadtverordnetenversammlung unter dem Titel "Bürgerhaushalt: Kostenloses Schulessen". Unter der Nummer 14/SVV/1161 können Sie (hier als PDF) die Einschätzungen der Verwaltung nachlesen.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2015/16 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 2633 Punkte, wurde unter der Nummer 10 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 3. Dezember 2014 unter der Nummer "DS 14/SVV/1067" der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung übergeben. Der Bürgervorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 4. März 2015 abgelehnt.

Rechenschaft zur Umsetzung:

Dieser Bürgervorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 4. März 2015 abgelehnt. Aus diesem Grund erfolgen hierzu im Rahmen der Rechenschaftslegung des Bürgerhaushalts 2015/16 keine weiteren Ausführungen.
 

Originalvorschlag:

Kostenlose Essensversorgung (Frühstück und Mittagessen) in Kitas und Schulen (Nr. 422)
Eine Grundvoraussetzung für die Entwicklungsfähigkeit eines Kindes ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Nur mit regelmäßigen Mahlzeiten ist es möglich konzentriert dem Unterricht zu folgen und zu lernen. Da z.T. Kinder- und Jugendliche ohne Frühstück in die Kitas bzw. Schule kommen und auch das Mittagessen für einige Familien zu teuer ist, sollte an dieser Stelle eingegriffen werden. Um Chancengleichheit für alle Kinder zu ermöglichen, ist es zwingend erforderlich eine kostenlose Essensversorgung in Kitas und Schulen anzubieten.

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