Höhere Bußgelder für Umweltverschmutzung – längere Dienstbereitschaft Ordnungsamt

Laufende Nummer: 
725
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Regelmäßig im Frühjahr und im Herbst befindet sich Potsdam insbesondere Samstagabends in einer stinkenden Dunstwolke, da einzelne Anwohner selbst in dicht besiedelten Wohngebieten wie im Bugaparkviertel ihre Gartenabfälle verbrennen. Grundsätzlich gelten jedoch in Potsdam zwei wichtige Regeln beim Abbrennen eines Holzfeuers im Freien: 1.Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter (Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden.) 2.Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden. Leider halten sich einige rücksichtslose Zeitgenossen nicht an diese Regeln. Abgesehen von den Folgen für die Umwelt, können wir zu bestimmten Jahreszeiten abends nicht mehr lüften und im Keller keine Wäsche trocknen, weil diese dann gerne gleich wieder gewaschen werden muss. Hier besteht in der Bevölkerung dringender Aufklärungsbedarf. Auch höhere Geldbußen könnten helfen. Damit jedoch auch Umweltverschmutzungen am Wochenendabenden geahndet werden können, muss auch das Ordnungsamt bis mindestens 22 Uhr dienstbereit sein. Das ist zur Zeit leider nicht der Fall.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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