Gebühren für Feuerwerke erhöhen

Votierungsliste Nummer: 
3
Laufende Nummer: 
816
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Gebühren für private Feuerwerke in der Landeshauptstadt Potsdam sind anzupassen und zu erhöhen.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Für das Abbrennen von Feuerwerken (Silvesterfeuerwerke, Kat. II) durch Privatpersonen ist außer am 31. Dezember und 1. Januar des Jahres eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam wird im Privatbereich eine erforderliche Ausnahmegenehmigung nur für runde Geburtstage ab 50 und Hochzeiten erteilt. An besonders sensiblen Orten werden Feuerwerke gar nicht oder nur ohne Knalleffekte zugelassen.
Grundlage für die Bemessung der zu erhebenden Gebühren für erteilte Genehmigungen sind Gebührenordnungen des Landes Brandenburg (GebOMUGV und GebOMASF). Zum 1. Januar 2015 wurde der Gebührenrahmen für die Landeshauptstadt Potsdam das letzte Mal angepasst. Daraus ergaben sich neue und teilweise höhere Gebührenbeträge für das Abbrennen von Feuerwerken durch Privatpersonen. Bemessungsgrundlage sind sowohl Personal-, Sach- und Zeitaufwand, die für das Erteilen der Ausnahmegenehmigung notwendig sind. Bei der Festsetzung der Gebühr ist die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes zu berücksichtigen. Bei der Höhe der Gebühr werden auch die Art des Feuerwerkes, der Abbrennort und die Abbrennuhrzeit berücksichtigt.
Bezogen auf die Gebührenvorgaben des Landes lagen die Potsdamer Gebühren vor der Anhebung im unteren und liegen seitdem im mittleren Bereich. Derzeit werden Gebühren, je nach Fall, von 40 bis 170 Euro erhoben.
Erfolgt die Ausführung der Feuerwerke (Silvesterfeuerwerke, Kat. II) von professionellen Pyrotechnikern, sind diese lediglich zur Anzeige verpflichtet. Das Erteilen einer kostenpflichtigen Ausnahme ist in diesem Fall nicht erforderlich. Darüber hinausgehende Profifeuerwerke (Höhenfeuerwerke) bedürfen hingegen der Ausnahme und sind ebenfalls gebührenpflichtig.
Das Ansetzen von willkürlichen Gebührenhöhen für die Genehmigung von Feuerwerken ist rechtlich nicht zulässig. Eine erneute Gebührenerhöhung ist grundsätzlich denkbar, soweit die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Kosten der Umsetzung: 

Durch die Gebührenerhöhung 2015 haben sich die Einnahmen knapp verdoppelt und betrugen 2015 für die  Genehmigungen der Feuerwerke bei insgesamt 4.532 Euro.

Ergänzung/Zusatz zur Einschätzung (Stand Oktober 2016):
Eine Gebührenerhöhung von 10 % bedeutet Mehreinnahmen an Gebühren für Feuerwerksgenehmigungen von insgesamt rund 450 Euro pro Jahr. Es ist zu berücksichtigen, dass im privaten Bereich bei einer zu starken Gebührenerhöhung mit einer Zunahme illegaler Feuerwerke ohne Genehmigung zu rechnen ist.

Produktkonto: 5610000.4311400

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2017 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl ausreichend, bei der abschließenden Votierung insgesamt 4.109 Punkte und wurde unter der Nummer 5 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 2. November 2016 unter der Nummer "16/SVV/0680" der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung übergeben. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung bei einer Stimmenthaltung, die Vorlage abzulehnen. Begründet wurde die Empfehlung damit, dass „potentielle Mehreinnahmen“ aus einer Erhöhung dieser Abgabe nicht zu einer Entspannung der Haushaltslage führen und auch Vorgaben des Landes (Maximalgrenze) zu beachten sind. (21.12.2016). Der Vorschlag wird von Finanzausschuss abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung folgte in ihrer Sitzung vom 1.3.2017 der Empfehlung.

Rechenschaft zur Umsetzung:

Dieser Bürgervorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 1. März 2017 abgelehnt. Aus diesem Grund erfolgen hierzu im Rahmen der Rechenschaftslegung des Bürgerhaushalts 2017 keine weiteren Ausführungen.
 

Originalvorschläge:

Der Vorschlag wurde nach der Priorisierung vom Redaktionsteam, in dem Vertreter der Bürgerschaft und Verwaltung tätig waren, aus mehreren Vorschlägen zusammengefasst:

816 | Abgaben für Feuerwerke erheben (Vergnügungssteuer): In Potsdam sollte es so etwas wie eine Feuerwerkssteuer/-abgabe geben. Ein entsprechender Beitrag, den die Organisatoren bezahlen müssen (je nach Länge, Ort und Dauer des Spektakels), muss gezahlt werden, wenn sie ein Feuerwerk anmelden.
762 | Weniger Feuerwerke: Ich bin der Überzeugung, dass ständige Feuerwerke im Sommer herausgeschmissenes Geld sind. Hier kann gespart werden oder Einnahmen bei der Zulassung erzielt werden.

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