Bußgelder/Strafen für Verstöße gegen die öffentliche Ordnung u. Sicherheit

Laufende Nummer: 
93
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Damit Potsdam das Wachstum finanzieren und erfolgreich meistern kann, sollten folgende Einnahmen erhöht werden. Das gilt für:

  • Müllsünder jeglicher Art,
  • Raucher, die ihre Kippen hinwerfen, wo sie gerade sind (sprich Raucherzonen oder stärkere Ahndung von Verstößen)
  • Radfahrer, die rücksichtlos und selbstsüchtig auf Gehwegen fahren und selbst Rollstuhlfahrer am liebsten noch umfahren
  • Radfahrer, die rücksichtlos auf Straßen fahren und andere und sich selbst extrem gefährden und / oder Wege und Grünflächen zerstören
  • Rudel-Mütter mit ihren Kinderwagen, die nebeneinander tratschend herschieben und somit die öffentlichen Verkehr behindern, oft auch die öffentliche Sicherheit
  • Parksünder, die zudem noch gerade an abgesengten Fußwegen selbstsüchtig parken, ohne Rücksicht darauf, dass die Absenkungen gemacht wurden, damit Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren, in der Bewegung eingeschränkte Menschen Erleichterung im Alltag finden sollten

Jeder ist sich selbst der Nächste! Dagegen muss -- bei allen Freiheiten, die jeder hat -- etwas getan werden! Dafür ist aber mehr öffentliche Präsens notwendig! [ Für eine Demo werden Polizisten abgestellt !! ] Die Generation der um die Wendezeit und danach geborener "Mitbürger" hat zu viel nur gelernt, egoiistisch und auf die eigene Freiheit zentriert zu sein, was sich extrem in ihrem Handeln wiederspiegelt! ---> Die Erziehung im Sinne des Allgemeinwohles ist nicht gelungen, deshalb muss zum Interesse des Allgemeinwohles mehr Öffentlichkeit her und --> eben öffentliche Ahndung! (Ennahmen zur Refinanzierung der Ausgaben!)

Abgesehen ist mehr Respekt auch im Sinne eines demokratischen Miteinander und vorbeugend für eine fortlaufende "Verwahrlosung" der Gesellschaft!!!

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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