Bußgelder nach Einkommen staffeln

Laufende Nummer: 
236
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

In Potsdam sind Parkzonen eindeutig gekennzeichnet, dennoch stehen Fahrzeuge regelmäßig auch außerhalb davon. In der Babelsberger Straße z.B. stehen regelmäßig bis zu fünf PKW über diesen Parkbereich auf der Straße und erschweren oft das Einordnen vor einer Ampelkreuzung, v.a. auch der Linienbusse. Der erzieherische Charakter von Bußgeldern verfehlt seit langem sein Ziel. Gerade bei Gutverdienern haben Strafzahlungen keine Wirkung, während sie bei Geringverdienern schwere Einschnitte bedeuten können. Eine soziale Staffelung bei der Bußgeldhöhe gemessen am Nettoeinkommen erscheint mir überlegenswert. Damit dem Haushalt keine Nachteile entstehen, sollte die Mindeststrafe den Bearbeitungsaufwand nicht unterschreiten.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Kommentare

Die Verwarn- und Bußgelder sind in einem bundeseinheitlichen Katalog festgelegt.

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