Bestrafung von Verschmutzungen (Grünanlagen, Freiflächen ... der Umwelt)

Laufende Nummer: 
94
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Guten Tag, ständig und überall "begegnet" einem liegengelassener / weggeworfener Abfall jeglicher Art, egal wo. Gerade auf Grünflächen fällt auf, dass (vor allem) junge Menschen sich froh und fröhlich niederlassen und ihren Dreck dann dort lassen. Warum wird das nicht mehr kontrolliert und geahndet? Das müssen doch riesige Aufwendungen sein, dies wieder "ins Reine" zu bringen! Kaum geschehen, liegt der nächste Müll da!

Das Ordnungsamt ist doch unterwegs, um Parkplatzsünder u. ä. aufzuspüren! Es müsste vielmehr öffentliche Präsens geben!

Und Verstöße müssten geahndet werden! Falls "finanzielles Sponsoring", geleistet durch die Müllsünder an die Stadt, nicht durchsetzbar ist: Die Stadtreinigung könnte bestimmt Unterstützung durch die Ableistung von Sozialstunden gebrauchen! Das wäre auch eine Anerkennung ihrer Arbeit! Die (vorrangig jungen) Menschen haben keinerlei Respekt vor der Arbeit anderer! Woher auch, wenn es ihnen keiner beibringt und vorlebt! Wenn die Erziehung in den Familien der Müllsünder nicht entsprechend funktioniert - die Schule allein bringt´s nicht, die Schulen haben selbst zu "kämpfen"!

Da es zu Lasten aller Bürger geht, müsste es auch mehr öffentliche Instanz geben, die dagegen mit entsprechenden öffentlich rechtlichen Regelungen gegensteuert! Auf alle Fälle müsste es wenigstens schon rechtliche Grundlagen dafür geben, Restriktionsmaßnahmen überhaupt ergreifen zu können! Zur Not mit Unterstützung der Polizei! (Kein Einsparen der Mittel am falschen Ende!!!!!! Die Ausgaben armortisieren sich durch die Einnnahmen der Bußgelder bzw. durch die Ableistung von Sozialstunden! Wie soll "junge Generationen" Respekt lernen, wenn es ihnen keiner beibringt! Diese Thematik ist übergreifend! Es geht allein schon um Potsdam als Heimatstadt.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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