Bürgerbeteiligung nur, wenn Ergebnisse auch verbindlich für Verwaltungshandeln werden
Potsdam hat sich für einen mittleren sechsstelligen Betrag ein Leitbild gegeben, in dem vage Absichtsbekundungen bzw. Selbstverständlichkeiten (serviceorientierte Verwaltung) für die kommenden Dekaden niedergelegt wurden. Eine Verbindlichkeit für künftige Verwaltungsentscheidungen lässt sich dem Dokument jedoch nicht entnehmen – es stellt sich somit die Frage, welchen Zweck das Leitbild grundsätzlich verfolgt.
Wenn Bürgerbeteiligung zum reinen Selbstzweck verkommt, in dem man den Einwohnern für das gute Gefühl ein Mitspracherecht einräumt, ohne daraus verbindliche Maßnahmen abzuleiten, muss die Frage erlaubt sein, ob das Geld nicht besser für andere Dinge ausgegeben werden kann.
Teure Werkstattverfahren sollten deshalb künftig nur noch durchgeführt werden, wenn die Zielsetzung bereits am Anfang klar definiert ist (Was möchte ich? Wozu brauche ich das Ergebnis? Wie und in welchem Zeitrahmen beabsichtige ich die Ergebnisse umzusetzen?).
Kommentare
Gast 9218 antwortete am Permalink
Es ist natürlich sehr viel PR dabei und das ist es auch, was mich persönlich stört. Ein städtisches Leitbild kann ja eigentlich nur eine Ansammlung politischer Artigkeiten sein, garniert mit einigen speziellen Zutaten, wie eben in Potsdam die Wertschätzung der Kulturlandschaft. Alles liest sich selbstverständlich und in diesem abgenutzten Sinne verflacht es eben auch.
Oder aber, es besteht der Mut, auch Zielkonflikte zu benennen: Beispielsweise dergestalt, dass die Erreichbarkeit per Auto dann zurücktreten muss, wenn die Vielzahl von PKWs eine Erreichbarkeit mit anderen Verkehrsmitteln unterminiert. In einer Demokratie, in der es nicht nur um rein rechnerische Mehrheiten geht, sondern um die Auswahl möglichst vieler Möglichkeiten, eigentlich ja eine Selbstverständlichkeit und auch ganz praktisch zu regeln. So sehe ich das jedenfalls.
Werkstattverfahren sind sicher nicht nutzlos in einem weiterverstandenen Sinne. Sie können aber m. E. kaum mehr sein als ein Einblick in die bislang getanen Entscheidungsprozesse. Alles andere wäre Überhöhung.
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