Bürgerbeteiligung nur, wenn Ergebnisse auch verbindlich für Verwaltungshandeln werden

Laufende Nummer: 
617
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Potsdam hat sich für einen mittleren sechsstelligen Betrag ein Leitbild gegeben, in dem vage Absichtsbekundungen bzw. Selbstverständlichkeiten (serviceorientierte Verwaltung) für die kommenden Dekaden niedergelegt wurden. Eine Verbindlichkeit für künftige Verwaltungsentscheidungen lässt sich dem Dokument jedoch nicht entnehmen – es stellt sich somit die Frage, welchen Zweck das Leitbild grundsätzlich verfolgt.
Wenn Bürgerbeteiligung zum reinen Selbstzweck verkommt, in dem man den Einwohnern für das gute Gefühl ein Mitspracherecht einräumt, ohne daraus verbindliche Maßnahmen abzuleiten, muss die Frage erlaubt sein, ob das Geld nicht besser für andere Dinge ausgegeben werden kann.
Teure Werkstattverfahren sollten deshalb künftig nur noch durchgeführt werden, wenn die Zielsetzung bereits am Anfang klar definiert ist (Was möchte ich? Wozu brauche ich das Ergebnis? Wie und in welchem Zeitrahmen beabsichtige ich die Ergebnisse umzusetzen?).

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Kommentare

Es ist natürlich sehr viel PR dabei und das ist es auch, was mich persönlich stört. Ein städtisches Leitbild kann ja eigentlich nur eine Ansammlung politischer Artigkeiten sein, garniert mit einigen speziellen Zutaten, wie eben in Potsdam die Wertschätzung der Kulturlandschaft. Alles liest sich selbstverständlich und in diesem abgenutzten Sinne verflacht es eben auch.

Oder aber, es besteht der Mut, auch Zielkonflikte zu benennen: Beispielsweise dergestalt, dass die Erreichbarkeit per Auto dann zurücktreten muss, wenn die Vielzahl von PKWs eine Erreichbarkeit mit anderen Verkehrsmitteln unterminiert. In einer Demokratie, in der es nicht nur um rein rechnerische Mehrheiten geht, sondern um die Auswahl möglichst vieler Möglichkeiten, eigentlich ja eine Selbstverständlichkeit und auch ganz praktisch zu regeln. So sehe ich das jedenfalls.

Werkstattverfahren sind sicher nicht nutzlos in einem weiterverstandenen Sinne. Sie können aber m. E. kaum mehr sein als ein Einblick in die bislang getanen Entscheidungsprozesse. Alles andere wäre Überhöhung.

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