Sicherheit der Strassenbahnhaltestellen

Laufende Nummer: 
543
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Die Sicherheit von Strassenbahnhaltestellen mit den sog. Haltestellentaps (Charlottenstrasse, Berliner Strasse/ Mangerstrasse) sollte verbessert werden. Vorzugsweise sollten Lichtsignalanlagen installiert werden. Der gegenwärtige Zustand ist jedenfalls bei der Haltestelle Mangerstrasse nicht akzeptabel. Derzeit -also Jahre nach dem Umbau der Haltestelle Mangerstrasse- ist es eher die Ausnahme, dass der Autoverkehr bei einfahrender Straßenbahn anhält. Die Regel ist, dass die Autos bei einfahrender Bahn und auf die Fahrbahn tretenden Fußgängern ihre Geschwindigkeit reduzieren, dann jedoch unter Beachtung der Fußgänger durch diese weiterfahren. Die Regelung, dass bei einfahrender Bahn gehalten werden muss, ist sogar derart unbekannt bzw. wird absichtlich ignoriert, dass ich Fahrzeuge des Zolls und auch der Landesregierung (BBG-Kennzeichen) gesehen habe, wie sie bei eingefahrenen Strassenbahn, durch die auf der Strasse befindlichen Fußgänger gefahren sind. Hier muss dringend für mehr Sicherheit gesorgt werden. Am wirkungsvollsten wäre das durch eine Ampel zu realisieren.

Weiter auf der Linie 93 gibt es das Problem, dass an der Haltestelle Burgstrasse/Klinikum die Ampel für Fußgänger und Strassenbahn nicht synchronisiert ist und insbesondere für Kinder dann eine Gefährdung eintritt, wenn die Fußgängerampeln beider Fahrbahnen grün anzeigen, die Strassenbahnampel jedoch zur Ankündigung einer Bahn gelb blinkt. Dies kann zu Fehlinterpretationen und damit zur Gefährdung von Fußgängern führen. Eine einfache Lösung wäre hier entweder die Synchronisation der Ampeln, derart, dass die Fußgängerampeln bei Strassenbahnverkehr nicht grün sind (hätte jedoch Nachteile für das Erreichen der Bahn) oder dass statt der gelb blinkenden Ampel einfach eine doppelte Fußgängerrotampel (wie z.B. beim Hauptbahnhof/Lange Brücke) eingebaut wird.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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