Öffentliche Fahrradabstellplätze in Brandenburger Vorstadt

Laufende Nummer: 
241
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Der Radverkehr in Potsdam nimmt erfreulicher Weise zu und ist politisch aus vielseitigen Gründen des Klima- und Umweltschutzes auch gewollt. Im Vergleich zu Autos beanspruchen Fahrräder nur einen Bruchteil des öffentlichen Raums. In der Brandenburger Vorstadt haben viele Häuser nur unzureichende Fahrradabstellmöglichkeiten (Keller ohne oder zu steiler Rampe, zu wenig Abstellkapazitäten, nicht überdacht). Viele Räder stehen daher auf den Gehwegen an Zäunen angeschlossen, was ich in keinster Weise kritisiere. Jedoch verbieten dies einige Hauseigentümer. Zeitgleich dürfen Autos z.B. in der Feuerbachstraße einen Teil des Gehweges nutzen.
Zur Förderung des Radverkehrs schlage ich daher vor, in der Brandenburger Vorstadt in jeder Straße auf PKW-Stellplätzen mindestens zwei komfortable Fahrradabstellanlagen zu errichten: überdacht, beleuchtet, mit vom ADFC-Fahrradclub empfohlenen Bügeln, die das anschließen am Rahmen ermöglichen und nicht die Felgen zerstören, Anschließmöglichkeiten für Radanhänger, vermietbare Boxen für hochwertige Räder (z.B. Elektro-Räder), architektonisch ansprechend, Wände und Dach begrünt. Die Kosten sind durch Parkraumbewirtschaftung zu erwirtschaften. Es ist nicht einzusehen, dass diejenigen, die mit lärmenden, stinkenden unsere Umwelt und Kinder gefährdeten Fahrzeugen den öffentlichen Raum verstopfen - der neben Radabstellanlagen auch für Spielmöglichkeiten, Blumen- und Gemeinschaftsgemüsebeete und größere Baumscheiben für vitale Straßenbäume genutzt werden könnte - diesen weiterhin kostenlos nutzen können, während die Bürger_innen, die sich anwohner- und umweltfreundlich verhalten, mit Restflächen begnügen müssen und unkomfortable Abstellmöglichkeiten für Ihre Fahrräder in Kauf nehmen müssen.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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