Nachhaltiges Mobilitätskonzept für die Stadtverwaltung Potsdam

Laufende Nummer: 
210
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Einsparvorschlag: Mobilität ist ein sehr vielschichtiges Thema mit vielen Beteiligten, Interessen und Zuständigkeiten, das in ganz viele Lebens- und kommunale Aufgabenbereiche hinein reicht (Finanzen, Personal, Umwelt, Gesundheit usw.). Ziel dieses Vorschlages ist es, dem Stadtkonzern Potsdam ein umfassendes, nachhaltiges Mobilitätskonzept zu geben, um dauerhaft Mobilitätskosten und Schadstoffemissionen einzusparen.

Ziel ist eine dauerhafte, mindestens 20%ige Reduktion der aktuellen Mobilitätskosten und Schadstoffemissionen (gegenüber dem Stand 2013) bei gleichzeitiger Beibehaltung oder Verbesserung der städtischen Mobilität an sich. Es gibt heutzutage genügend Angebote und Möglichkeiten, durch Umorganisation und Verbesserung der Ressourceneffizienz in der Stadtverwaltung (und all ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften) eine deutliche Reduzierung der Mobilitätskosten und damit auch Vermeidung von Schadstoffemissionen, zu erreichen. Insbesondere soll dies durch eine verbesserte und bedarfsgerechte Auslastung vorhandener Kapazitäten erreicht werden. Mehrere Ämter / Dienststellen greifen dabei auf einen zentral organisierten, aber dezentral aufgestellten Fahrzeugpool zurück. Gleichzeitig werden Dienstfahrten mit Privatfahrzeugen abgeschafft, da diese fast immer viel zu teuer, unwirtschaftlich und nicht ökologisch sind. Um diese großen Effekte zu erzielen, muss der Mobilitätsbedarf der gesamten Stadtverwaltung ermittelt werden.

Vorbild sein: „Wer etwas bewegen will, sollte sich selbst bewegen.“ Die Verwaltung sollte ihre Vorbildfunktion einnehmen und nachhaltige, vernetzte Mobilität selbst einführen und „erfahren“. Nur so werden Unternehmen und Bürger von der Sinnhaftigkeit klima- und ressourcenschonender Maßnahmen überzeugt.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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