Stadtplanung und -erneuerung

Stadtplanung
Stadtplanung
Stadtplanung

Der Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung bündelt die Steuerung der baulichen Entwicklung der Landeshauptstadt von den Grundlagen der städtebaulichen Entwicklung bis zur ganzheitlichen Entwicklung ausgewählter Gebiete der Stadterneuerung, u.a in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten.

Im Fachbereich werden gesamtstädtische Grundlagen der Stadtentwicklung und der Verkehrsentwicklung erarbeitet, Bebauungspläne für einzelne Gebiete aufgestellt sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren betreut. In den Gebieten der Stadterneuerung werden darüber  hinaus auch Aufgaben der Bodenordnung, Finanzierung und Förderung bis zum Quartiersmanagement geleistet. Diese Aufgaben werden ergänzt durch die Koordinierung der Landes-Wohnungsbauförderung einschließlich der entsprechenden Bürger- und Investorenberatung. Der Gestaltungsrat berät als unabhängige Institution Bauherren zur Qualifizierung aktueller Projekte.

Aufwand im Haushalt 2015: 16.867.500 Euro // Aufwand im Haushalt 2016: 14.708.800 Euro
Ertrag im Haushalt 2015: 7.455.500 Euro // Ertrag im Haushalt 2016: 6.161.500 Euro

Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Die Steuerung der Stadt- und Verkehrsentwicklung mit ausreichenden Entwicklungsspielräumen für gewerbliche Ansiedlungen, Wohnungsbau und Infrastruktur und einer nachhaltigen Mobilität schafft wichtige Voraussetzungen für die zukünftige positive Entwicklung der Landeshauptstadt und damit auch für eine Stabilisierung des Haushaltes. Möglichkeiten der Prozessoptimierung innerhalb des Fachbereiches werden derzeit in einer Organisationsuntersuchung ermittelt.