Gesundheit

Gesundheitsamt
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Gesundheitsamt

Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Dazu zählt es auch, die Entwicklung zu beobachten und auf notwendige Hilfsangebote hinzuwirken. Zugleich informiert und berät das Amt in allen Fragen der Gesundheitsvorsorge, -förderung und Krankheitsverhütung. Die generellen Aufgaben legt das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz) vom 23. April 2008 sowie das Infektionsschutzgesetz fest.

Folgende Aufgabenfelder sind unter anderem dem Gesundheitsamt zugeordnet: Infektionsschutz, Schutzimpfungen, Erstellung von amtsärztlichen Gutachten, Arzneimittelkontrollen, Kita- und Schuluntersuchungen, zahnärztliche Reihenuntersuchungen, Heilpraktikerüberprüfungen für das Land Brandenburg. Das Gesundheitsamt richtet seine Arbeit dabei auch an einzelne gesundheitsgefährdete Personengruppen.

Aufwand im Haushalt 2015: 2.287.900 Euro // Aufwand im Haushalt 2016: 2.358.500 Euro
Ertrag im Haushalt 2015: 364.000 Euro // Ertrag im Haushalt 2016: 364.000 Euro

Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Eine Kürzung finanzieller Mittel würde direkt zu einer Reduzierung der wahrzunehmenden pflichtigen Aufgaben führen und sich damit das Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger verringern.