Gemeindesteuern

Gemeindesteuern
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Gemeindesteuern

Für die Wahrnehmung kommunaler Aufgabe benötigt die Landeshauptstadt finanzielle Mittel. Mit der Erhebung von Steuern wird ein bedeutsamer Teil der notwendigen Finanzmittel bereitgestellt. So ergeben sich etwa ein Drittel der kommunalen Erträge aus Steuern.

Ordnungspolitische Ziele bestimmter Steuerarten sind beispielsweise die Einschränkung der Anzahl von Spielautomaten (Vergnügungssteuer) und die Steuerung der Anzahl gehaltener Hunde (Hundesteuer).

Steuern sind generell nicht zweckgebunden, sie dienen als allgemeine Finanzierungsmittel zur Deckung des Haushalts. So kann bspw. die Hundesteuer nicht explizit für die Hundekotbeseitigung verwendet werden.

Aufwand im Haushalt 2015: 6.290.000 Euro // Aufwand im Haushalt 2016: 6.400.000 Euro
Ertrag im Haushalt 2015: 145.535.000 Euro // Ertrag im Haushalt 2016: 151.570.000 Euro

Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Einflussmöglichkeiten werden in der Erhöhung der Hebesätze oder Steuersätze, wie z.B. der möglichen Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer oder auch in der Erhöhung der Steuersätze für u.a. die Vergnügungssteuer gesehen.