153 | Wohnungen, welche länger als 6 Monate / Jahr nicht vermietet sind (wg. zu hoher Mieten) sollten mit einer Leerstandssteuer belegt werden, evtl. auch mit jährlicher Steigerung um 1. Jahr 20% der geplanten Miete, 2. Jahr 25%, 3. Jahr 30%... Vielleicht sinken dann auch wieder die Mieten und der Wohnungsmarkt entspannt sich etwas...