In der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Verkehr ist eine Umgehungsstraße zu berücksichtigen, die zu einer wesentlichen Reduzierung des Durchgangsverkehrs beiträgt. ► Der Finanzausschuss empfiehlt eine Ablehnung. Die Stadtverordnetenversammlung folgte in ihrer Sitzung vom 1.3.2017 der Empfehlung. Aus diesem Grund erfolgen hierzu im Rahmen der Rechenschaftslegung des Bürgerhaushalts 2017 keine weiteren Ausführungen.