1017 | Die in der Stadt gelegenen Parks sollten, auch um die Pflege und das Verständnis für diese, nur mit einem Eintrittsgeld erreichbar sein. So wächst zunächst der Unmut, später aber auch der Wille, selber für Ordnung zu sorgen. Die Stadtkasse wird von Zuschüssen befreit und kann das frei werdende Geld für andere Maßnahmen verwenden, z.B.