Abschaffung des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Der Sozialpsychiatrische Dienst der Landeshauptstadt Potsdam im Geschäftsbereich 3 der Stadtverwaltung wird in den weiteren Haushaltsjahren ab 2017 abgeschafft, wodurch jährliche Aufwendungen von über 500.000 Euro wegfallen oder an anderer Stelle verwendet werden können.
Im Haushalt 2015/2016 ist der Sozialpsychiatrische Dienst als Produkt 41202 in der Produktgruppe 412 im Teilhaushalt des Geschäftsbereiches 3 der Landeshauptstast Potsdam zu finden. Dieses Produkt soll aus dem Haushalt gestrichen werden.
Die Tätigkeiten und Handlungen aus den pflichtigen und freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, die sich aus dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (u.a. § 8 BbgGDG), dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz als auch dem Bürgerlichem Gesetzbuch (§§ 1896-1908 BGB - rechtliche Betreuung) ergeben für den Sozialpsychiatrischen Dienst, gehen auf die Leistungsträger und Leistungserbringer der gesetzlichen Sozialversicherung bzw. privaten Krankenversicherung als auch auf die ordentliche Gerichtsbarkeit über bzw. werden bereits dort wahrgenommen.
Das Ziel, eine effektive und effiziente Bereitstellung medizinischer, psychologischer und sozialpädagogischer Hilfen für psychisch Kranke wird durch Allgemeinmediziner als auch durch Fachärzte in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen. Die Tätigkeit der Stadt Potsdam auf diesem Gebiet der Medizin ist nicht nachvollziehbar.
U.a. können die durch den Wegfall des sozialpsychiatrischen Dienstes frei werdenden Mittel (, d.h. ein jährlicher Zuschuss von über 3,00 Euro pro Einwohner) an anderer Stelle im Haushalt besser verwendet werden; es fallen unnötige Doppelstrukturen zum gesetzlichem Sozialversicherungssystem (u.a. SGB V, SGB VIII und SGB IX) weg; es wird die Unabhänigkeit der Wissenschaft der Medizin gegenüber staatlichen/kommunalen Strukturen gestärkt, was u.a. Missbrauchsgefahr verhindert.
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