Vorrang von Fußgänger-, Radfahrer- und ÖPNV-Belangen

Laufende Nummer: 
50
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Bei Planungen von Stadtstrukturen müssen in dieser Reihenfolge die Belange von Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr haben. Negativbeispiel, wo das offensichtlich nicht der Fall war, ist die Station Campus Jungfernsee. Gleiches gilt für Ampelschaltungen (wo wiederum Campus Jungfernsee als Negativbeispiel herhalten kann).

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Kommentare

Ich würde die Reihenfolge etwas anders gewichten:
1. Fußgängerverkehr, denn die Gehenden sind diejenigen mit der höchsten Anschauung
2. ÖPNV, denn gerade in hochverdichteten Räumen wie Potsdam ist dies die flächensparendste Möglichkeit der Fortbewegung
3. Radverkehr, eine unaufwendige und umweltfreundliche Art der Fortbewegung. Doch eben auch eine Form des Individualverkehrs, tendenziell mit allen Nachteilen, die der Individualverkehr bei gebündelten Verkehren eben hat.
4. Nach diesem menschen-angetriebenem Individualverkehr dann den motorisierten Individualverkehr, der bei gebündelten Verkehren paradox und zudem auch noch umweltbelastend ist.

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