Ordnungsgelder bei besonderen Veranstaltungen aussetzen

Laufende Nummer: 
488
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Bei besonderen Veranstaltungen (zB dem Designmarkt in der Villa Schöningen) sollte das Ordnungsamt auf die Einnahmen bzw. das Verteilen von Strafzetteln verzichten, wenn die PKW mangels anderer Möglichkeiten in den Nebenstraßen parken (müssen). Fazit: Einerseits ein Angebot, andererseits Strafe, wenn es freudig angenommen wird. Das bisherige Vorgehen ist ungeeignet für Bürgernähe.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Kommentare

Sie müssen nicht illegal in den Nebenstraßen parken. Sie können den ÖPNV nutzen.

Aber niedliche Idee, von der rechtmäßigen Ahndung absehen. Das Problem ist nicht die Ahndung sondern die Realität.

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