Kita- und Hortgebühren anpassen und senken

Votierungsliste Nummer: 
16
Laufende Nummer: 
12
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Kita-Beiträge sind zu senken. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung sind nicht das Bruttogehalt und Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc. heran zu ziehen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ungleichgewicht zwischen Potsdam und dem benachbarten Berlin sowie Michendorf, Saarmund und vielen benachbarten Landkreisen geringfügig zu mildern und für eine Gleichberechtigung für die Eigenleistung gem. § 11 KitaFR zu sorgen. Kappungsgrenzen (Höchstsätze) für die Einkommen bei den Eltern sind nicht festzulegen und jedem Einkommen bzw. jeder Einkommensgruppe ist ein Gebührensatz zuzuordnen.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Ausgangslage für die Erhebung von Elternbeiträgen ist das Kitagesetz des Landes Brandenburg. In der Folge baut das gesamte Finanzierungssystem der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg auf die Kostenbeteiligung der Eltern auf.
Für Potsdam bedeutet dies, dass zur Finanzierung der Gesamtkosten von ca. 94 Mio. Euro im Jahr 2016 für die Kindertagesbetreuung allein für die 116 Einrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) Eltern ca. 18 Mio. Euro durch Elternbeiträge beisteuern. Die von der Landeshauptstadt aufzubringenden verbleibenden 76 Mio. Euro (Gesamtzuschüsse an die Träger der Einrichtungen) werden nur in Höhe von ca. 25 Mio. Euro durch das Land Brandenburg gedeckt. Damit bleibt die Hauptlast der Finanzierung bei der Landeshauptstadt Potsdam. Ohne eine finanzielle Kompensation durch das Land ist eine Senkung der Elternbeitragseinnahmen durch die Landeshauptstadt Potsdam nicht zu bewältigen.
Bei der Neufassung der Elternbeitragssatzung ab 01.01.2016 gab es auch in Potsdam in den zuständigen politischen Gremien Diskussionen über den Ansatz von Brutto- oder Nettoeinkommen als Bemessungsgrundlage. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 09.09.2015 die in Potsdam etablierte und aus Sicht des Jugendamtes verwaltungsvereinfachende und die Eltern gleichbehandelnde Methode des Ansatzes der Jahresbruttoeinkommen. Das auch mögliche Verfahren des Nettobezugs gestaltet sich weitaus verwaltungsaufwändiger und wird von daher nicht empfohlen.
Es liegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeshauptstadt Potsdam und den freien Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen sehr am Herzen, die tatsächlichen Gegebenheiten und sozialen Entwicklungen wachsam wahrzunehmen. In den nächsten zwei Haushaltsjahren ist eine Wirkungsanalyse vorzunehmen und über eine Neufassung der Satzung zu entscheiden. Im September 2017 soll die Wirkungsanalyse den Stadtverordneten vorgelegt werden.
Eine Abschaffung der Möglichkeit zur Erhebung von Elternbeiträgen durch den Landesgesetzgeber ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Das Land Brandenburg hat bereits Kostenfolgen von ca. 170 Mio. Euro prognostiziert. Eltern sind entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der Kindertagesbetreuung zu beteiligen. Elternverantwortung und staatliche Verantwortung müssen Hand in Hand gehen. Die Landeshauptstadt Potsdam teilt diese Auffassung im Sinne der Nachhaltigkeit der Finanzierung der Kindertagesbetreuung.
Die vom Gesetzgeber geforderten Eigenleistungen beziehen sich ausschließlich auf die Träger als Betreiber der Einrichtungen (vgl. § 16 Abs. 1 KitaG). Eltern sind gemäß § 17 Abs. 1 KitaG grundsätzlich nur verpflichtet, sich durch Elternbeiträge an den Kosten der Einrichtung zu beteiligen sowie ein Essengeld zu zahlen. Auch die Regelungen in der sogenannten Kita-Finanzierungsrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam stellt dies zweifelsfrei klar. Die Träger können auf freiwilliger Basis bei den Eltern Spenden oder Arbeitsleistungen einwerben, um so ihre Eigenleistung zu erbringen. Eine Verpflichtung der Eltern, gar eine monetäre Abgabe einer Eigenleistung durch die Eltern widerspricht dem Gesetz.

Kosten der Umsetzung: 

Ein vollständiger Verzicht auf die Elternbeiträge würde Einnahmenverluste in Höhe von 18 Mio Euro pro Jahr nach sich ziehen, die durch den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam zusätzlich für die Kindertagesbetreuung einzusetzen wären, wenn die Betreuungsquoten gehalten werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2017 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl ausreichend, bei der abschließenden Votierung insgesamt 5.952 Punkte und wurde unter der Nummer 7 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 2. November 2016 unter der Nummer "16/SVV/0682" der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung übergeben. Jugendamtsleiter Raimund Tölke verwies auf die im Jahr 2016 verabschiedete neue Gebührenordnung, die einkommensschwache Haushalte bereits entlastet und Eltern mit höherem Einkommen stärker einbezieht. Die im Bürgervorschlag geforderte Senkung der Kita- und Hortbeiträge wurde vom Ausschuss für Finanzen abgelehnt. (Finanzausschuss 11.1.2017) >> Der Finanzausschuss empfiehlt eine Ablehnung. Die Stadtverordnetenversammlung folgte in ihrer Sitzung vom 1.3.2017 der Empfehlung.

Rechenschaft zur Umsetzung:

Dieser Bürgervorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 1. März 2017 abgelehnt. Aus diesem Grund erfolgen hierzu im Rahmen der Rechenschaftslegung des Bürgerhaushalts 2017 keine weiteren Ausführungen.
 

Originalvorschläge:

Der Vorschlag wurde nach der Priorisierung vom Redaktionsteam, in dem Vertreter der Bürgerschaft und Verwaltung tätig waren, aus mehreren Vorschlägen zusammengefasst:

12 | Kita-/Hortgebühren senken - anpassen an uml. Bundesländer (Berlin) u. Gemeinden: So hieß es anfangs noch: „Für Eltern mit Jahreseinkommen zwischen 17 000 und 79 000 Euro“ ändert sich nichts. Leider wurde das so nicht umgesetzt. Die meisten in unserem Bekanntenkreis liegen unter 79 000 Euro und müssen im Schnitt 40 Euro mehr bezahlen!
Von einem veränderten Betreuungsschlüssel merkt man auch nichts, geschweige denn, dass genügend Plätze vorhanden sind, wie in der Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam geschrieben wurde. Es gibt Eltern, die müssen erstmal durch die ganze Stadt fahren. Das geht so nicht. Berufstätige Eltern müssen einen Kita-/Schulplatz in ihrer näheren Umgebung bekommen und das auch zu dem Datum des Wiedereintritts ins Berufsleben. Und nicht erst, wenn ein neues Schuljahr beginnt. Die meisten Eltern können es sich nicht leisten, noch länger zu Hause zu bleiben und das auch noch ohne (ein zweites) Einkommen. Unterstützt doch endlich unsere Familien (mit beruftätigen Elternteilen) mehr! Da merkt man nichts von Kinderfreundlichkeit.
Und auch aus diesem Grund, kommt mal wieder der Vorschlag: Die Gebühren in Potsdam sind enorm für berufstätige Eltern. Durch eine Senkung der Beiträge kann die Stadt Potsdam die Lebenssituation vieler Familien verbessern und auch den wichtigen Schritt in Richtung kinder- und familienfreundlichsten Stadt Deutschlands gehen. Erstens sollte die Bemessung nicht nach dem Bruttogehalt berechnet werden und zweitens sollten Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) nicht mitgezählt werden. In anderen Bundesländern zahlt man mittlerweile ab dem dritten Kitajahr nichts mehr. Das Ungleichgewicht zwischen benachbarten Kommunen Berlin und Potsdam könnte man durch die Senkung der Betreuungskosten endlich geringfügig abmildern. Und nicht nur in Berlin sind die Betreuungskosten geringer, selbst in Michendorf, Saarmund und vielen weiteren benachbarten Landkreisen. Es geht doch um die Zunkunft und Bildung unserer Kinder. Diese sollte nicht viel kosten.
Und die Aufnahme eines Kindes in einer Kita am Wohnort zum Wiedereintritt (nicht später) ins Berufsleben der Eltern sollte auch gewährleistet werden. Macht es uns doch nicht so schwer, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen.
Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind für den weiteren Bildungsweg entscheidend. Der Besuch der Krippe / des Kindergartens ist dabei ein wichtiger Baustein und da sollten nicht die berufstätigen Eltern geschröpft werden. Auch der Hort ist gerade für die Berufstätigen so wichtig und sollte gar nichts mehr kosten! Auch sollten die Schulen, die einen Hort mit anbieten, generell als Ganztagsschule deklariert werden. Somit würde das die Anzahl der Hortstunden mindern und damit auch das Hortgeld.
Unter anderem sollte die Stadt Potsdam auch für eine Gleichberechtigung für die Eigenleistung sorgen. Denn gemäß „§ 11 KitaFR der zu erbringenden Eigenleistung beträgt 50,00 € je im Jahresdurchschnitt pro belegten Platz. Die Eigenleistung kann bar oder unbar erbracht werden. Eine Arbeitsstunde wird dabei mit 12,50 € anerkannt“. Leider merkt man immer wieder, dass einigen Elternteilen dies nicht bewusst ist und die Kitaleitungen oft nichts ausrichten können, da es nicht im Vertrag zwischen Kita und Eltern steht. Dies ist eine Richtlinie der Stadt Potsdam. Deshalb sollte auch die Stadt Potsdam dafür sorgen, dass hier alle diese Eigenleistung erbringen. Denn die Kitaleitungen melden dies weiter an die Stadt Potsdam und leider passiert hier nichts. Man merkt immer wieder, dass gerade die berufstätigen Eltern immer wieder diejenigen sind, die auch hier meistens wieder mehr leisten.
112 | Abschaffung Kita- und Hortgebühren: Gern wird Potsdam von den Regierenden als familien- und besonders als kinderfreundliche Stadt dargestellt. Allerdings mangelt es diesbezüglich an Glaubwürdigkeit bei derart hohen Kitagebühren und einem nachweislich schlechten Betreuungsschlüssel. Familien- und Kinderfreundlichkeit zeichnet sich unter anderem durch finanzielle Entlastung der Familien aus. Wenn der Bildungsminister schon argumentiert, ein Wegfall der Kitagebühren würde vornehmlich die Reichen entlasten, dann ist die Frage zu stellen: Ab welcher Einkommenshöhe beginnt Reichtum? Argumentiert man in dieser Richtung konsequent, so dürfte es jedoch keine Kappungsgrenzen für die Einkommen bei den Eltern geben (Höchstsatz). Es müsste dann jedem Einkommen bzw. jeder Einkommensgruppe ein Gebührensatz zugeordnet werden. Nur so würden die Einkommen der Reichen auch berücksichtigt. Eine Obergrenze von 77.000 € pro Haushalt ist hier Augenwäscherei.

Kommentare

Dieser Vorschlag spricht mir aus der Seele und ich möchte ein weiteres Beispiel für das Ungleichgewicht in den bisherigen Regelungen geben:
Als Promotionsstudent mit Stipendium habe ich keine steuerlich relevantes Einkommen. Dies hat einige Vor- aber auch diverse Nachteile, z.B. dass ich mich vollständig selbst versichern muss. Außerdem zählt mein Stipendium bei der Berechnung von Elterngeld nicht als Einkommen und ich habe daher nur Anspruch auf das gesetzliche Minimum.
Mit der Neuregelung der Kita-Gebühren hingegen zählt ein solches Stipendium jetzt als Einkommen. Gerecht scheint mir das nicht.

irgendwie muss ich an das wort daseinsvorsorge denken.

und dann kommen immer wieder+immer mehr+immer auch andere+neue steuern auf den bürger zu.
da frage ich mich jedoch, wo die kohle hingeht, wenn nicht in solche bereiche die zur aufgabe des staates gehören.
aber hauptsache immer raus mit der kohle, ist ja nicht das eigene...ihr lieben beamten und sonstigen staatsbediensteten.

Sehr geehrter Nutzer "captainwama",

vielen Dank für Ihr Interesse am Bürgerhaushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

Im Sinne einer ausgewogenen Diskussion möchten wir darum bitten, zukünftige Kommentare und damit auch Nachrichten gegenüber allen Beteiligten respektvoll zu formulieren. Der Ton einer Nachricht kann schnell zu Missverständnissen führen und leicht als unangebracht oder gar beleidigend rüberkommen.

Natürlich interessiert uns auch Ihre persönliche Meinung. Wir möchten jedoch darum bitten, die Ideen und Vorschläge anderer zu akzeptieren und somit auch in diesem Forum ein gutes Miteinander zu pflegen.

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Frank Daenzer - Projektteam Bürgerhaushalt

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