Zweitwohnungssteuer erhöhen

Votierungsliste Nummer: 
9
Laufende Nummer: 
755
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 
Themenfeld: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Zweitwohnungssteuer in der Landeshauptstadt Potsdam wird erhöht.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Der Steuersatz für die Zweitwohnungsteuer beträgt in der Landeshauptstadt Potsdam derzeit 20 % v. H. der Bemessungsgrundlage (jährliche Nettokaltmiete). In der Stadt Potsdam wird deutschlandweit der höchste Steuersatz angewendet. Üblich ist ein Satz von 10 bis 15 Prozent.
Mit der Zweitwohnungsteuer soll derjenige belastet werden, der sich den Aufwand leisten kann, zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie zu halten. Eine weitere Erhöhung der Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt Potsdam würde zum jetzigen Zeitpunkt für den Einzelnen, der sich eine Zweitwohnung zur Erzielung seines Lebensunterhaltes halten muss, eine deutliche Mehrbelastung nach sich ziehen.
Der mögliche Mehrertrag würde für den Potsdamer Haushalt im Verhältnis zum Gesamtvolumen eher gering ausfallen. Zudem wurde die Zweitwohnsitzsteuer zuletzt im März 2015 auf den oben genannten Prozentsatz erhöht.

Kosten der Umsetzung: 

(Ergänzung vom 25.10.2017) Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung. Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat. Die Zweitwohnungsteuer beträgt derzeit 20% der Nettokaltmiete und wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt.
Wenn die Zweitwohnungsteuer um einen Prozentpunkt erhöht wird, würde die Zweitwohnsitzsteuer 21% der Nettokaltmiete betragen. Dieses könnte für das Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2017 zu einer Erhöhung von rund 17.000 Euro führen. Für das Jahr 2019 könnten ebenfalls voraussichtlich durch eine weitere einprozentige Anpassung der Zweitwohnsitzsteuer nochmals 17.000 Euro mehr, in Summe dann 34.000 Euro, eingenommen werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2018/19 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 4.631 Punkte, wurde unter der Nummer 5 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 8. November 2017 der Stadtverordnetenversammlung übergeben. Der Vorschlag wird nun unter der Nummer DS 17/SVV/0823 in die politische Beratung des nächsten Stadthaushalts einbezogen und kann in den Kategorien „Annahme“, „In Umsetzung“, „Prüfauftrag“ oder „Ablehnung“ entschieden werden. Der Vorschlag wurde im Finanzausschuss am 22.11.2017 thematisiert und die Ablehnung (0/6/0) empfohlen, da Potsdam bei dieser Steuer im Vergleich mit anderen Städten bereits im oberen Bereich liegt. ► Die Stadtverordnetenversammlung hat am 7.3.2018 eine „Ablehnung“ beschlossen. Aus diesem Grund erfolgen hierzu im Rahmen der Rechenschaftslegung des Bürgerhaushalts 2018/19 keine weiteren Ausführungen.


>> Originalvorschlag:

Nr. 755 - Zweitwohnungssteuer erhöhen
Damit Potsdam steigende Ausgaben finanzieren kann, sollten die Steuern erhöht werden, konkret die Zweitwohnungssteuer.

Kommentare

Eine Erhöhung der Zweitwohnsteuer wird die Vertreibung alteingesessener Potsdamer Mieter nicht aufhalten. Dafür gibt es zu viele superreiche Menschen.

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