Verkehrssicherheit vor KiTas herstellen (Wall am Kiez)

Laufende Nummer: 
11
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

In der Straße "Wall am Kiez" befinden sich mehrere KiTas und ein Hort. Vor einigen KiTas gibt es keinen bzw. nur einen sehr schmalen Bürgersteig, was dazu führt, dass Kinder auf der Straße laufen müssen.

Durch Ausweisung der Straße "Wall am Kiez" im Bereich direkt vor den KiTas als verkehrsberuhigter Bereich ("Spielstraße") würden diese Stellen deutlich an Verkehrssicherheit gewinnen, ohne den Verkehr zu behindern. Die Ausweisung als Spielstraße wäre mit relativ geringem finanziellen Aufwand innerhalb kurzer Zeit realisierbar. Eine zusätzliche farbliche Markierung der Fahrbahn wäre wünschenswert und ebenfalls mit relativ geringem Aufwand realisierbar. Da eine Fahrbahnsanierung wahrscheinlich ohnehin demnächst anstehen wird, könnte dies ohne zusätzliche Mehrkosten erreicht werden.

Die kurze Durchfahrt zur Straße "Kiezstraße" (zwischen den Häusern Kiezstr. 10 und 10a) verfügt ebenfalls über keinen ausreichenden Bürgersteig, Kinder müssen dort auf der Fahrbahn laufen. Da diese Straße als Einbahnstraße ausgewiesen ist, ist sie "offiziell" nicht als Zugang zu den KiTa's nutzbar, wird aber aufgrund des ansonsten großen Umwegs zur Anfahrt aus östlicher Richtung von Fahrradfahrern genutzt.

Diese Sicherheit von Auto- und Fahrradfahrern sowie Kindern ließe sich an dieser Stelle mit wenigen hundert Euro verbessern, indem das kurze Teilstück als für Fahrradfahrer in beide Richtungen nutzbare Einbahnstraße ausgewiesen werden würde. Es wäre neben der bereits angesprochenen Ausweisung als Spielstraße lediglich zwei Hinweisschilder auf die Freigabe für Fahrräder notwendig.

FAZIT: Mit geringem finanziellem Aufwand wäre innerhalb kurzer Zeit eine deutliche Erhöhung der Sicherheit direkt vor mehreren Einrichtungen der Kinderbetreuung realisierbar.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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