Verkehrssicherheit für Radfahrer

Laufende Nummer: 
615
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Bei Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr oder mit Schutzstreifen ist zwingend eine Angleichung des Geschwindigkeitsniveaus, also eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge, in Betracht zu ziehen, um hierbei auch die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Kommentare

Diesem Vorschlag stimme ich grundsätzlich zu, habe jedoch meine 5 Punkte bereits meinem Vorschlag "Erste Tempo-30-Stadt" gegeben.
Es grenzt in der Tat schon fast an Fahrlässigkeit, wenn beispielsweise auf Straßen mit eingerichteten Schutzstreifen für Radfahrer der motorisierte Verkehr weiterhin mit 50 km/h dort fährt. Zumindest hier in Potsdam finde ich dies als haltlosen Zustand. Objektiv betrachtet ist es ein Wahnsinn, wo ohne Schutzstreifen Radfahrer unterwegs sind MÜSSEN diese regulär bei Bedarf überholt werden. Das heißt, dass der Überholende nach Beurteilung der Straßenlage den Radfahrer mit i.d.R. genügend Abstand auf der Gegenspur überholt. Der Schutzstreifen sorgt nun dafür, dass beispielsweise ein überholender Lkw samt Anhänger mit 50 km/h (nicht selten auch mal mehr) am Radfahrer mit einem Abstand von einigen Zentimetern vorbei rauscht. Nicht weiter zu denken wenn es sich um einen noch nicht sicheren bzw. sehr jungen Radfahrer handelt. Wenn schon Schutzstreifen eingerichtet werden, dann bitte doch mit einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer. Interessieren würde mich allerdings auch, wie es möglich ist die Fahrradschutzstreifen mit den §4 bis §6 der StVO im Einklang gebracht werden.

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