Übernachtungsteuer erhöhen und ausweiten

Votierungsliste Nummer: 
1
Laufende Nummer: 
319
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Themenfeld: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Übernachtungsteuer (Bettensteuer) der Landeshauptstadt Potsdam wird erhöht und ausgeweitet, auf hier gemeldete und mehrtägig vermietete Charterboote sowie anlegende Flusskreuzfahrtschiffe angewendet und in Zukunft auch bei Geschäftsreisenden erhoben, soweit das rechtlich zulässig ist.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Potsdam erhebt die örtliche Übernachtungsteuer auf den Aufwand eines Gastes für eine entgeltliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb, der sich in der Landeshauptstadt befindet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind beruflich veranlasste Übernachtungen von der Steuerpflicht ausgenommen. Der jüngst ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, der hier als Grundlage dient, führt u. a. aus, dass die berufliche Veranlassung als Anknüpfungspunkt für eine Differenzierung bei der Aufwandbesteuerung gewählt werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass die beruflich veranlassten Übernachtungen nunmehr grundsätzlich zu besteuern wären. Vielmehr kann die „Privilegierung“ beruflich veranlasster Übernachtungen (weiterhin) dem legitimen Zweck der (lokalen) Wirtschaftsförderung dienen.
Bezüglich der Charterboote und Kreuzfahrtschiffen ist zunächst fraglich, ob die Besteuerung dieser nicht ortsgebundenen Schiffe und Boote, die hier vor Anker gehen, überhaupt möglich ist. Allein das temporäre Anlegen in einem Hafen dürfte jedenfalls keine „stationäre“ Beherbergungsmöglichkeit darstellen. Zudem würde sich die Frage der Überprüfbarkeit stellen. Insbesondere müssten zusätzliche Abstimmungen mit den zuständigen Schifffahrtsbehörden, gerade im Hinblick auf Ankunft, Abfahrt, Verweildauer etc., erfolgen.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass eine alternative Erhebung oder Einführung einer vorgeschlagenen Touristensteuer, auch für sogenannte Tagestouristen, in der Landeshauptstadt Potsdam nicht erfolgen kann, da dieser eine rechtliche Grundlage fehlt und einer sogenannten Kurtaxe gleichkommen würde.
Die Umsetzung dieses Vorschlags bedarf einer weitergehenden und detaillierten Prüfung im Hinblick auf den zugrunde zulegenden Besteuerungsmaßstab. Für eine Realisierung müsste eine entsprechende Änderung der Übernachtungsteuersatzung erfolgen. Die Prüf- und Bearbeitung kann einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten umfassen.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2023/24 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt bei der abschließenden Votierung keine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und konnte aus diesem Grund nicht in die „TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen werden.

Lesen Sie auch: Satzung zur Übernachtungssteuer
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Zusammengefasst vom Redaktionsteam, Originalvorschläge:

319. Bettensteuer ausweiten (auch auf Geschäftsreisende)

In Potsdam gibt es seit fast 10 Jahren die Bettensteuer. Nach einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2022 kann das auch zukünftig so bleiben. Das besondere für Potsdam: in ihrem Urteil verlangen die Karlsruher Richter nicht, dass unbedingt zwischen beruflich und privat Reisenden unterschieden wird, wie es bisher noch der Fall ist. Mein Vorschlag lautet daher, dass in Zukunft auch alle geschäftlichen Übernachtungsgäste in Potsdam diesen Aufschlag zahlen müssen?

427. Übernachtungssteuer auch im Wassertourismus anwenden
Im Potsdamer Hafen liegen oftmals große Flusskreuzfahrtschiffe. Diese sollten auch beim Erheben der Übernachtungssteuer bedacht und aktiv einbezogen werden. Falls dies bereits geschieht, könnte über eine Erhöhung nachgedacht werden. Dies betrifft im Übrigen auch Charterboote, die in Potsdam angemietet werden.

392. Touristensteuer hoch
Potsdam lebt vom Tourismus. Die Menschen, die die Stadt besuchen, können auch dazu beitragen, dass sie erhalten und gepflegt wird. Ich denke, dazu sind sie auch bereit?

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