Strafen für Liegenlassen von Hundemist

Laufende Nummer: 
289
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Eine Erhöhung der Hundesteuer und Kontrollen bei Verstößen bei der Nichtbeseitigung von Exkrementen. Eine Refinanzierung der Kontrollen kann über die Steuereinnahmen bzw. höhere Strafgebühren bei Verstößen erfolgen.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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